Auxilia täuscht sich über die Reichweite der Pflichten ihrer Versicherungsnehmer Die bei der Auxilia rechtsschutzversicherte Mandantin meldete über Mayer & Mayer Rechtsanwälte ihren Versicherungsfall an. In diesem Rahmen wünschte sie die Bestätigung der Auxilia Rechtsschutzversicherung, dass die Rechtsverfolgungskosten, welche für die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen einen Dritten entstehen, von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Rechtsschutzversicherung – dein Freund und Helfer? Denn (…) Weiterlesen