6. Juni 2017 Auxilia Rechtsschutzversicherung unterliegt vor Gericht

Auxilia täuscht sich über die Reichweite der Pflichten ihrer Versicherungsnehmer

Die bei der Auxilia rechtsschutzversicherte Mandantin meldete über Mayer & Mayer Rechtsanwälte ihren Versicherungsfall an. In diesem Rahmen wünschte sie die Bestätigung der Auxilia Rechtsschutzversicherung, dass die Rechtsverfolgungskosten, welche für die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen einen Dritten entstehen, von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Rechtsschutzversicherung – dein Freund und Helfer?

Denn schließlich, so glaubte die Versicherungsnehmerin, habe sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, um im Falle eines Rechtsstreits kein eigenes Kostenrisiko zu haben. Die Auxilia Rechtsschutzversicherung verweigerte jedoch zur Überraschung der Mandantin in der Folge die bedingungsgemäß geschuldete Bestätigung der Kostenübernahme. Diese Ablehnung begründete die Auxilia mit Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten des gewünschten Vorgehens. Die Rechtsschutzversicheurng wünschte zunächst eine kostenlose rechtliche Begutachtung der Erfolgsaussichten durch ihre Versicherungsnehmerin bzw. Mayer & Mayer Rechtsanwälte. Eine solche kostenlose Begutachtung wurde in der Folge unter Verweis auf die bedingungsgemäß zu gewährende Kostenübernahme gegenüber der Rechtsschutzversicherung verweigert.

Rechtsschutzversicherung hat keinen Anspruch auf kostenlosen Rechtsrat

Die kostenlose Begutachtung der Erfolgsaussichten wurde zu Recht durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte verweigert. Es ist grundsätzlich Aufgabe der Rechtsschutzversicherung die Erfolgsaussichten des gewünschten Vorgehens des jeweiligen Versicherungsnehmers anhand des mitgeteilten Sachverhaltes und der zur Verfügung gestellten Unterlagen eigenständig zu prüfen. Der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt muss eine rechtliche Begutachtung gegenüber der Rechtsschutzversicherung jedenfalls nur gegen gesonderte Bezahlung vornehmen. Die Erstattung der Kosten für eine solche Begutachtung hat zudem die Rechtsschutzversicherung (und nicht etwa der Versicherungsnehmer!) vorzunehmen. Dies wollte die Auxilia Rechtsschutzversicherung nicht einsehen und verweigerte in der Folge hartnäckig die durch die Versicherungsnehmerin gewünschte Kostenübernahme.

Urteil des Amtsgerichts Ravensburg: Auxilia zur begehrten Kostenübernahme verpflichtet

Die von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretene Versicherungsnehmerin erhob daraufhin Klage gegenüber der Auxilia Rechtsschutzversicherung vor dem Amtsgericht Ravensburg. Die Auxilia verteidigte sich letztlich vergeblich. Dabei behauptete sie fortlaufend, nicht zur begehrten Übernahme der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet zu sein. Das Amtsgericht Ravensburg schloss sich letztlich der Argumentation von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vollumfänglich an und verurteilte die Auxilia Rechtsschutzversicherung zu der begehrten, vertraglich geschuldeten Leistung.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Ravensburg muss die Rechtsschutzversicherung nun nicht nur die entstehenden Kosten in der Hauptsache übernehmen. Zusätzlich darf sie auch noch die Kosten für das gegenüber der Auxilia Rechtsschutzversicherung durchgeführte Klageverfahren vor dem Amtsgericht Ravensburg begleichen. Die Mandantin hingegen kann nunmehr, wie von Anfang an gewünscht, ohne eigenes Kostenrisiko in der Hauptsache ihre Ansprüche verfolgen.

Das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg ist bislang noch nicht rechtskräftig, da hiergegen Berufung eingelegt wurde.

Ablehnungen durch Rechtsschutzversicherungen nicht hinnehmen

Der Fall zeigt, dass Versicherungsnehmer Ablehnungsmitteilungen ihrer Rechtsschutzversicherung nicht klaglos hinnehmen sollten. Oftmals stellen sich die Einwände der Versicherungen bei genauer Prüfung als falsch oder irrelevant heraus. Besonders bei der Prüfung einer Anfrage auf Kostenübernahme unterliegen die Rechtsschutzversicherungen besonderen Formalitäten, die dem Versicherungsnehmer bei Nichteinhaltung bereits zum Erfolg verhelfen können und den Einwand der Rechtsschutzversicherung verpuffen lassen.

Deckungsanfrage besser nicht persönlich an die Versicherung richten

Mayer & Mayer Rechtsanwälte empfiehlt, die Anfragen sowie die weitere Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung nicht selbst vorzunehmen. Im Rahmen der Korrespondenz, insb. im Rahmen der Deckungsanfrage kann es nämlich „auf jedes Wort ankommen“. Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, Ihren Anspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung erfolgreich durchzusetzen, damit der Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages nicht vergeblich war.