Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 8.11.2016 die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt. Nach den Oberlandesgerichten Stuttgart und Bamberg liegt somit die dritte obergerichtliche Entscheidung vor, die Kündigungen allein wegen Ablaufes einer Frist von 10 Jahren nach Zuteilungsreife des Vertrages ablehnt. In Deutschland wurden in den vergangenen 2 Jahren zehntausende Bausparverträge mit dieser Begründung gekündigt. (…) Weiterlesen