22. August 2014 Bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück holen

Nachdem Finanztest in seiner Juliausgabe 2014 über die Möglichkeit des Widerrufes von Verbraucherdarlehen berichtete, nehmen immer mehr Verbraucher diese Möglichkeit wahr, aus langen Zinsbindungen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Verbraucher, die den Widerruf ihres Kredites erklären. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können im übrigen auf diesem Wege zurück verlangt werden. Die (…) Weiterlesen

19. März 2013 Per Widerruf aus teuren Baukrediten aussteigen

Viele Darlehen sind umzufinanzieren oder abzulösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Hierdurch kann eine erhebliche Zinsentlastung aufgrund der aktuell historisch sehr niedrigen Darlehenszinsen realisiert werden. Interview der Badischen Zeitung mit RA Andreas Mayer und RA Roman Tulke zum Thema „Per Widerruf aus dem teuren Baukredit“ Badische Zeitung Online vom 4.3.2013 Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag! Interessant dürfte eine Überprüfung der Widerruflichkeit eines (…) Weiterlesen

4. Februar 2013 Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag

In vielen Fällen können laufende Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Aktuelle Baufinanzierungen sind mit Zinssätzen von um 2,5% p.a. für 10 – jährige Zinsbindungen äußerst günstig. Wir prüfen, ob dies auch bei Ihrem Darlehensvertrag in Betracht kommt. Eine Umfinanzierung bestehender Darlehen scheitert oftmals an hohen Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken und Sparkassen regelmäßig verlangen. Auch lassen Banken und Sparkassen oder Bausparkassen häufig (…) Weiterlesen