In vielen Fällen können laufende Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden.
Aktuelle Baufinanzierungen sind mit Zinssätzen von um 2,5% p.a. für 10 – jährige Zinsbindungen äußerst günstig. Wir prüfen, ob dies auch bei Ihrem Darlehensvertrag in Betracht kommt.
Eine Umfinanzierung bestehender Darlehen scheitert oftmals an hohen Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken und Sparkassen regelmäßig verlangen. Auch lassen Banken und Sparkassen oder Bausparkassen häufig nicht zu, den Vertrag vorzeitig zurück zu zahlen oder Sondertilgungen zu leisten.
Wir prüfen für Sie, ob
- eine sofortige Ablösung oder Tilgung des Darlehens möglich ist,
- eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist,
- ggfls. in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt ist,
- bereits bezahlte Entschädigungen berechtigt waren.
Senden Sie uns hierzu eine Email an sekretariat@mayerlaw.de oder
rufen Sie uns unter Tel. 0761-154327-0 an.
Freiburg, den 04.02.2013
Mayer & Mayer Rechtsanwälte
Andreas Mayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Roman Tulke, Rechtsanwalt