Vienna Life muss Rentenversicherungsvertrag rückabwickeln Der in Liechtenstein ansässige Lebensversicherer Vienna Life ist vor dem Landgericht Bielefeld in einem von Mayer & Mayer geführten Verfahren erneut unterlegen. Die Lebensversicherung muss nach dem Urteil vom 19.01.2018 nicht nur den noch vorhandenen Rückkaufswert sowie die Kosten erstatten. Das Landgericht urteilte, dass der Lebensversicherer auch die behaupteten Fondsverluste dem Versicherungsnehmer erstatten muss. Fondsgebundene (…) Weiterlesen
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19. Mai 2017 Prisma Life: Nachschlag fordern durch Widerspruch
Lebensversicherer Prisma Life unterliegt vor Gericht Der Versicherungsnehmer hatte im Jahr 2007 einen Rentenversicherungsvertrag bei der Prisma Life AG abgeschlossen. Über die Jahre zahlte dieser ratierlich ca. 5.000 € in die Rentenversicherung ein. Nach Kündigung des Rentenversicherungsvertrages im Jahr 2013 erhielt der Versicherungsnehmer lediglich einen Betrag in Höhe von 2.040,95 € ausbezahlt. Widerspruch ermöglicht Nachzahlung der Prisma Life Der von (…) Weiterlesen