30. Januar 2018 Fondsverluste – Vienna Life muss Beiträge erstatten

Vienna Life muss Rentenversicherungsvertrag rückabwickeln

Der in Liechtenstein ansässige Lebensversicherer Vienna Life ist vor dem Landgericht Bielefeld in einem von Mayer & Mayer geführten Verfahren erneut unterlegen. Die Lebensversicherung muss nach dem Urteil vom 19.01.2018 nicht nur den noch vorhandenen Rückkaufswert sowie die Kosten erstatten. Das Landgericht urteilte, dass der Lebensversicherer auch die behaupteten Fondsverluste dem Versicherungsnehmer erstatten muss.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Der von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretene Versicherungsnehmer hatte im Jahr 2007 einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag bei der Vienna Life abgeschlossen.Dabei handelte es sich um einen Vertrag nach dem Tarif Selecta. Im Jahr 2016 erklärte er den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Rentenversicherungsvertrages und forderte die Versicherung zur Rückabwicklung des Vertrages auf. Diese lehnte eine solche Rückabwicklung zunächst ab. Stattdessen deutete sie seine Erklärung in eine Kündigung um und zahlte das angeblich noch vorhandene Fondsguthaben aus. Der Versicherungsnehmer hatte 27.500 € an Beiträgen einbezahlt. Sein Verlust betrug nach Auszahlung des Rückkaufswertes ca. 9.250 €.

Lebensversicherung weigert sich Fondsverluste zu ersetzen

Nach Geltendmachung der Ansprüche durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte zahlte die Vienna Life zunächst die Abschluss- und Verwaltungskosten freiwillig aus. Im Übrigen stellte sie sich auf den Standpunkt, die bestehende Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen einbehalten zu dürfen. Denn diese sollten auf Verlusten aus der Anlage der Sparanteile in die vereinbarten Fonds beruhen. Insoweit vertreten die Lebensversicherer bislang die Auffassung, dass die angeblich erwirtschafteten Verluste vom Versicherungsnehmer zu tragen seien.

Klage vor dem Landgericht Bielefeld

Der von Mayer & Mayer vertretene Versicherungsnehmer verklagte in der Folge die Vienna Life auf zusätzliche Erstattung der angeblichen Fondsverluste. Das Landgericht Bielefeld schloss sich nun mit Urteil vom 19.01.2018 der von uns vertretenen Auffassung an und verurteilte die Vienna Life zur Erstattung auch der Fondsverluste. Lediglich die Kosten für die Risikoabsicherung in Höhe von 88,26 € durfte die Versicherung nun im Ergebnis von den insgesamt gezahlten Versicherungsprämien in Höhe von 27.500 € im Rahmen der Rückabwicklung einbehalten (s.a. das von uns gegen die Vienna Life erstrittene Urteil des LG Gießen).

Vienna Life versucht Urteil zu verhindern

Die Vienna Life versuchte zunächst noch durch ein Vergleichsangebot in Höhe eines Viertels des nunmehr ausgeurteilten Betrages ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zu verhindern. Ein Vergleich kam allerdings nicht zustande. In der Folge erging das für den Versicherungsnehmer günstige Urteil. Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Eine erste Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche, insb. der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder Widerrufs in Ihrem Fall, geben wir Ihnen gerne. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular. Oder rufen Sie uns an.