20. Oktober 2011 Rechtsschutz: DAS muss Anlegerprozess decken

Ungefähr ab dem Jahr 2000 haben Rechtsschutzversicherungen in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Klauseln aufgenommen, nach denen kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen besteht. Dies ist für zahlreiche Anleger, die durch fehlerhafte Kapitalanlagenberatungen einen Schaden erlitten haben, von erheblichem Nachteil, weil die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich in der Regel sehr hoch sind. In einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (…) Weiterlesen

23. Februar 2011 Rechtsschutzversicherungen müssen für Durchsetzung eines Widerrufs zahlen

Das Landgericht Offenburg verurteilt die Zürich Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Anwaltskosten In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aus einem erklärten Widerruf aufkommen muss, auch wenn der zugrunde liegende Vertrag außerhalb der versicherten Zeit abgeschlossen wurde. Allein entscheidend ist, dass (…) Weiterlesen

5. Februar 2009 Rechtsschutz trotz Vertragsabschluss in nicht versicherter Zeit

BGH bestätigt Rechtsschutz in Widerrufsfällen Vielen Anlegern, die Ansprüche aus dem Widerruf ihrer Beteiligungs- oder Finanzierungsverträge geltend machen wollen, wird Deckungsschutz verweigert mit der Begründung, der Vertragsabschluss des Beteiligungs- und Finanzierungsgeschäftes sei nicht in der versicherten Zeit erfolgt. Dies erfolgt regelmäßig dann, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst nach den Anlage- bzw. Finanzierungsverträgen abgeschlossen worden ist. Es wird der Einwand der „Vorvertraglichkeit“ (…) Weiterlesen