Auxilia täuscht sich über die Reichweite der Pflichten ihrer Versicherungsnehmer Die bei der Auxilia rechtsschutzversicherte Mandantin meldete über Mayer & Mayer Rechtsanwälte ihren Versicherungsfall an. In diesem Rahmen wünschte sie die Bestätigung der Auxilia Rechtsschutzversicherung, dass die Rechtsverfolgungskosten, welche für die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen einen Dritten entstehen, von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Rechtsschutzversicherung – dein Freund und Helfer? Denn (…) Weiterlesen
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20. Oktober 2011 Rechtsschutz: DAS muss Anlegerprozess decken
Ungefähr ab dem Jahr 2000 haben Rechtsschutzversicherungen in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Klauseln aufgenommen, nach denen kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen besteht. Dies ist für zahlreiche Anleger, die durch fehlerhafte Kapitalanlagenberatungen einen Schaden erlitten haben, von erheblichem Nachteil, weil die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich in der Regel sehr hoch sind. In einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (…) Weiterlesen