Probleme der FWU Life Insurance Lux S.A.
Am 19. Juli 2024 hat die FWU AG (Grünwald bei München) aufgrund von Überschuldung einen Insolvenzantrag gestellt (AG München, 1500 IN 10461/24). Zum Konzern gehören auch die luxemburgische Lebensversicherungsgesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A., ehemals bekannt als Atlanticlux Lebensversicherung (bis 2016), und die österreichische FWU Life Insurance Austria AG. Diese Tochtergesellschaften betreiben das Versicherungsgeschäft in Deutschland. Taggleich teilte die FWU Life Insurance Lux S.A. der luxemburgischen Aufsicht (Commisariat aux Assurances – CAA) mit, dass es die Solvenzkapitalanforderungen („SCR“) und die Mindestkapitalanforderungen („MCR“) nicht mehr erfüllt.
Was bedeutet die Insolvenz der FWU für deutsche Kundinnen und Kunden?
Die Aufsichtsbehörde in Luxemburg (CAA) hat auf ihrer Homepage Maßnahmen angekündigt, um die Kundinnen und Kunden des insolventen Versicherers zu schützen. So hat die Luxemburger Aufsicht etwa bereits am 23.07.2024 aufgrund der unzureichender Solvabilität der FWU Life Insurance Lux S.A. beschlossen, die versicherungstechnischen Rückstellungen einzufrieren, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen. Auszahlungen an die Versicherungsnehmer durch die FWU Life Insurance Lux S.A. sind daher derzeit nicht mehr möglich. Zugleich hat die CAA der FWU Life Insurance Lux S.A. eine Frist von einem Monat gesetzt, um einen „kurzfristigen realistischen Finanzierungsplan“ vorzulegen. Für den weiteren Verlauf wird daher zunächst abzuwarten sein, ob der FWU es gelingt, einen solchen „Plan“ vorzulegen. Andernfalls droht der Lizenzentzug in Luxemburg für den Lebensversicherer. Hierzu berichtet auch die BaFin auf ihrer Homepage.
Warum ist die FWU Life Insurance Lux S.A. in Schwierigkeiten geraten?
Vermutlich sind die in der Vergangenheit den Versicherungsnehmern zugesagten Höchststandsicherungs-garantien der Grund für die finanzielle Schieflage der FWU. Der Versicherer hat sich mit diesen Garantien womöglich finanziell übernommen. Die FWU versuchte daher in der Vergangenheit mehr oder weniger heimlich, diese versprochenen Garantien aus den Verträgen wieder herauszunehmen oder aber in den Fällen, in denen die Versicherungsnehmer dies bemerkten und dem Versuch der einseitigen Herausnahme widersprachen, ab etwa 2020 Kosten für die Garantien zu erheben. Hierfür gibt es nach unserer Auffassung jedoch keine rechtliche Grundlage.
Was können Versicherungsnehmer jetzt tun?
Ob es sinnvoll ist, weiterhin Geld in die Versicherungen zu investieren, lässt sich derzeit schwer beurteilen. Hierfür wird auch entscheidend sein, ob es der FWU gelingt, kurzfristig einen zufriedenstellenden „Refinanzierungsplan“ der Aufsicht vorzulegen, um sich finanziell zu stabilisieren. Wenn Versicherungsnehmer aber nun ihren Vertrag beitragsfrei stellen, könnte dies im schlimmsten Fall die Höchststandsicherungsgarantie gefährden, sofern eine solche in dem Vertrag vorgesehen ist oder in der Vergangenheit nicht wirksam durch die FWU herausgenommen wurde. Eine Reduzierung des monatlichen Beitrags auf den Mindestbeitrag könnte eine Option sein. Ob letztlich die Höchststandsgarantie am Ende überhaupt noch zum Tragen kommt, hängt sicherlich auch von der weiteren Entwicklung im Hinblick auf die Solvenz der FWU ab. Daher lässt sich heute nicht sicher beurteilen, ob es wirtschaftlich noch Sinn macht, weiter einzuzahlen, um die theoretisch bestehende Höchststandsgarantie vorsorglich aufrecht zu erhalten.