In einem aktuellen Verfahren erreichte Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg eine komplete Rückabwicklung einer Anlage. Im Jahre 1996 hatte ein Vermittler die Kläger aufgesucht und zum Zwecke der Steuerersparnis wie auch der Altersvorsorge den Beitritt zur Thomae und Partner Immobilienfonds KG 7 über 200.000,– DM empfohlen. Er bot an, die vollständige Finanzierung ebenfalls mit zu vermitteln. Zunächst war der Vermittler (…) Weiterlesen
Alle Artikel von Rechtsanwalt Andreas Mayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
16. April 2009 Vorsicht bei Renten- und Lebensversicherungsmodellen auf Kredit
Lebensversicherungsgesellschaften zu Schadensersatz verurteilt Die britische Clerical Medical und die deutsche WWK wurden gerichtlich verurteilt, Versicherungsnehmern den Schaden aus dem Abschluss eines mit einem Kredit kombinierten Versicherungsvertrags zu ersetzen. Das Urteil gegen die WWK wurde von Rechtsanwalt Andreas Mayer, erstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dieses Urteil des OLG Karlsruhe und somit die Haftung der WWK mit Nichtannnahmebeschluss vom 29.1.2009 (III (…) Weiterlesen
8. April 2009 BGH bestätigt Urteil gegen WWK Lebensversicherungen
Ein Versicherungsvertreter der WWK Lebensversicherung a.G. entwickelte in den 90er Jahren ein kreditfinanziertes Rentenmodell. Er wandte sich zielgerichtet an solche Kunden, die überwiegend schuldenfreie Eigenheime besaßen. Seine Empfehlung ging dahin, „das Geld arbeiten zu lassen“. Hierzu empfahl er, mit dem Eigenheim besicherte Darlehen aufzunehmen und das Kapital in Aktienfonds zu investieren. Unser Angebot Lebensversicherungscheck finden Sie hier! Über regelmäßige Entnahmen (…) Weiterlesen
19. März 2009 Vertreter trug Anlage zur Spielbank
Der von uns vertretene Frank H. vertraute auf den guten Namen der Allianz und ließ durch einen Allianz-Vertreter 40.000 Euro anlegen als „Agenturdarlehen“ zu 6 % Verzinsung pro Jahr. Er bekam es mit einem echten Profi zu tun, denn der selbständige Handelsvertreter gehörte zu einer Allianz-Spezialorganisation mit besonderer Qualifikation im Personenversicherungsgeschäft. „Alles wirkte einigermaßen solide“ erinnert sich der geprellte Frank (…) Weiterlesen
5. Februar 2009 Rechtsschutz trotz Vertragsabschluss in nicht versicherter Zeit
BGH bestätigt Rechtsschutz in Widerrufsfällen Vielen Anlegern, die Ansprüche aus dem Widerruf ihrer Beteiligungs- oder Finanzierungsverträge geltend machen wollen, wird Deckungsschutz verweigert mit der Begründung, der Vertragsabschluss des Beteiligungs- und Finanzierungsgeschäftes sei nicht in der versicherten Zeit erfolgt. Dies erfolgt regelmäßig dann, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst nach den Anlage- bzw. Finanzierungsverträgen abgeschlossen worden ist. Es wird der Einwand der „Vorvertraglichkeit“ (…) Weiterlesen
10. Oktober 2008 Ersatz für Lehman-Zertifikate durch SIPC?
Das SIPC wurde im Jahre 1970 vom Kongress der vereinigten Staaten von Amerika gegründet. Wenn ein der Organisation angeschlossenes Finanzunternehmen aus den USA bankrott oder zahlungsunfähig wird und dadurch Kundenvermögen geschädigt wird, schreitet die SIPC ein, um (mit einigen Einschränkungen) dafür zu sorgen, dass Kunden ihre Vermögenswerte wiedererlangen. Für europäische Zertifikatekunden dürfte die Entschädigung über die SIPC regelmässig nicht in (…) Weiterlesen