Nachdem Finanztest in seiner Juliausgabe 2014 über die Möglichkeit des Widerrufes von Verbraucherdarlehen berichtete, nehmen immer mehr Verbraucher diese Möglichkeit wahr, aus langen Zinsbindungen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Verbraucher, die den Widerruf ihres Kredites erklären. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können im übrigen auf diesem Wege zurück verlangt werden. Die (…) Weiterlesen
19. März 2013 Per Widerruf aus teuren Baukrediten aussteigen
Viele Darlehen sind umzufinanzieren oder abzulösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Hierdurch kann eine erhebliche Zinsentlastung aufgrund der aktuell historisch sehr niedrigen Darlehenszinsen realisiert werden. Interview der Badischen Zeitung mit RA Andreas Mayer und RA Roman Tulke zum Thema „Per Widerruf aus dem teuren Baukredit“ Badische Zeitung Online vom 4.3.2013 Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag! Interessant dürfte eine Überprüfung der Widerruflichkeit eines (…) Weiterlesen
4. Februar 2013 Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag
In vielen Fällen können laufende Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Aktuelle Baufinanzierungen sind mit Zinssätzen von um 2,5% p.a. für 10 – jährige Zinsbindungen äußerst günstig. Wir prüfen, ob dies auch bei Ihrem Darlehensvertrag in Betracht kommt. Eine Umfinanzierung bestehender Darlehen scheitert oftmals an hohen Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken und Sparkassen regelmäßig verlangen. Auch lassen Banken und Sparkassen oder Bausparkassen häufig (…) Weiterlesen
20. November 2012 Royal London zum Schadenersatz verpflichtet?
Royal London With Profits Bond – Police mit Risiken Die Royal London bot, wie der englische Versicherer Clerical Medical, sogenannte „With Profits Bond“ – Policen, also Lebensversicherungsverträge mit jährlichem Bonus, in Deutschland an. Im Zusammenhang mit diesen Verträgen sind bei Versicherungsnehmern zum Teil erhebliche Verluste eingetreten. Die gilt vor allem in den Fällen, in denen die Lebensversicherungsverträge bei der Royal (…) Weiterlesen
20. November 2012 Rückkaufswerte von Royal London zu gering?
Royal London With Profits Bond Wie der englische Versicherer Clerical Medical, bot auch die Royal London sogenannte „With Profits Bond“ – Policen in Deutschland an. Die „With Profits Bond“ – Policen waren als Lebensversicherungsverträge mit einem regelmäßigen Bonus versehen. Dieser wurde im voraus einmal jährlich erklärt. Die Royal London berechnete in der Vergangenheit bei Auszahlung der Vertragsguthaben aus Lebensversicherungsverträgen der (…) Weiterlesen
18. Oktober 2012 Nachschlag von Clerical Medical! Marktpreisanpassung ist unwirksam.
Marktpreisanpassungen aus dem Jahr 2009 verjähren zum 31.12.2012! Clerical Medical Policen „Wealthmaster Noble“ beinhalten als sogenannte „With-Profit-Policen“, welche an einem „Pool mit garantiertem Wertzuwachs“ beteiligt sind, für den Fall der vorzeitigen Entnahme von Vertragsguthaben die Regelung, dass der Rückkaufswert (bzw. der auszuzahlende Vertragswert) um einen „Marktpreisanpassung“ genannten Betrag reduziert werden kann. Viele Anleger haben in den Jahren nach der Finanzkrise (…) Weiterlesen