Royal London With Profits Bond
Wie der englische Versicherer Clerical Medical, bot auch die Royal London sogenannte „With Profits Bond“ – Policen in Deutschland an. Die „With Profits Bond“ – Policen waren als Lebensversicherungsverträge mit einem regelmäßigen Bonus versehen. Dieser wurde im voraus einmal jährlich erklärt. Die Royal London berechnete in der Vergangenheit bei Auszahlung der Vertragsguthaben aus Lebensversicherungsverträgen der so genannten „European With Profits Bond“ z. T. erhebliche Abzüge. Diese werden als „Marktwertanpassung“ bezeichnet. Nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte sind diese Abzüge nicht zulässig.
Marktwertanpassung ist unzulässig
Die Versicherungsbedingungen der Royal London zu der „Marktwertanpassung“ dürften aufgrund ihrer unklaren Inhalte unwirksam sein, so dass eine bereits erfolgte Marktwertanpassung von der Royal London zurückgefordert werden kann. Solches Entschied bereits der Bundesgerichtshof (BGH) zu vergleichbaren Policen der Clerical Medical (Tarif Wealthmaster Noble).
Besonders hohe Abzüge im Jahr 2009
Bei Kündigungen oder Entnahmen im Jahr 2009 wurden regelmäßig hohe Beträge als „Marktwertanpassung“ von der Auszahlung abgezogen. Daneben berechnete die Royal London oft erhebliche „Auszahlungsgebühren“. Unseres Erachtens ist die Royal London verpflichtet, diese Beträge rückzuerstatten.
Jetzt Nachschlag fordern!
Der Anspruch auf Nachforderung der Marktwertanpassung verjährt innerhalb von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Kündigung bzw. Auszahlung der Police erfolgt ist. Für Auszahlungen aus dem Jahr 2009 bedeutet dies, dass der Anspruch mit Ablauf des 31.12.2012 verjährt.
Betroffenen empfehlen Mayer & Mayer Rechtsanwälte zu prüfen, ob sie derartige Abzüge im Jahr 2009 erfahren haben. Es wird auch dringend empfohlen, die Ansprüche anzumelden und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen bis zum Jahresende 2012 auszubringen, um die Ansprüche gegen die Royal London nicht zu verlieren.
Freiburg, den 21.11.2012
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