9. Mai 2017 ARAG Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme verurteilt

Der Fall Der Versicherungsnehmer hatte zunächst eine Anfrage zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten an die ARAG Rechtsschutzversicherung gerichtet. Die ARAG verweigerte in der Folge jedoch die Bestätigung der Kostenübernahme. Stattdessen äußerte sie Bedenken bezüglich der Erfolgsaussichten. Sie forderte daher zunächst eine kostenlose rechtliche Begutachtung der Erfolgsaussichten durch den Versicherungsnehmer bzw. Mayer & Mayer Rechtsanwälte. Rechtsschutzversicherung hat keinen Anspruch auf kostenlosen Rechtsrat (…) Weiterlesen

3. November 2016 ÖRAG Rechtsschutzversicherung gibt nach!

ÖRAG muss Kosten für Darlehenswiderruf übernehmen In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte gegen die Rechtsschutzversicherung ÖRAG geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Müllheim wurde wenige Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung nun doch eine Deckungszusage erteilt, die zuvor hartnäckig verweigert wurde. Klage gegen Rechtsschutzversicherung Der betroffene Kunde der ÖRAG hatte seinen Darlehensvertrag widerrufen. Nachdem die Sparkasse den Widerruf zurückwies (…) Weiterlesen

18. August 2016 Probleme mit der Rechtsschutzversicherung?

Mehr als 21 Millionen Verbraucher verfügen nach einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft über eine Rechtsschutzversicherung. Infolge eines solchen Rechtsschutzversicherungsvertrages fühlt sich der Verbraucher daher regelmäßig auf der sicheren Seite, sollte es einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Denn die Rechtsschutzversicherung wird nach der Vorstellung des Verbrauchers die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere diejenigen seines Rechtsanwalts, aber auch Gerichtskosten und (…) Weiterlesen

23. Februar 2011 Rechtsschutzversicherungen müssen für Durchsetzung eines Widerrufs zahlen

Das Landgericht Offenburg verurteilt die Zürich Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Anwaltskosten In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aus einem erklärten Widerruf aufkommen muss, auch wenn der zugrunde liegende Vertrag außerhalb der versicherten Zeit abgeschlossen wurde. Allein entscheidend ist, dass (…) Weiterlesen