18. August 2016 Probleme mit der Rechtsschutzversicherung?

Mehr als 21 Millionen Verbraucher verfügen nach einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft über eine Rechtsschutzversicherung. Infolge eines solchen Rechtsschutzversicherungsvertrages fühlt sich der Verbraucher daher regelmäßig auf der sicheren Seite, sollte es einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Denn die Rechtsschutzversicherung wird nach der Vorstellung des Verbrauchers die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere diejenigen seines Rechtsanwalts, aber auch Gerichtskosten und Kosten des gegnerischen Anwalts übernehmen. Kommt es dann zum Ernstfall und der Verbraucher wünscht die versprochenen Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag, lehnen die Rechtsschutzversicherungen jedoch immer häufiger ab.

Kostenübernahme abgelehnt?

Dabei sind die erfolgenden Ablehnungen der Rechtsschutzversicherer rechtlich nicht immer zulässig. Insbesondere sind die Ablehnungsgründe nicht immer zutreffend oder überhaupt möglich. Die Erfahrung zeigt, dass die Rechtsschutzversicherungen immer kreativer werden, um bestehende Ansprüche des Verbrauchers auf Übernahme der Rechtsverfolgungskosten abzuwehren. Hierbei lehnen die Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme immer häufiger unter Verweis auf nicht einschlägige Ausschlusstatbestände in den Versicherungsbedingungen ab. Gelegentlich wird seitens der Rechtsschutzversicherung auch schon einmal mit überhaupt nicht maßgeblichen Versicherungsbedingungen argumentiert oder die zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls falsch vorgenommen. Eine Ablehnung mangels Erfolgsaussichten bzw. wegen Mutwilligkeit des vom Verbraucher gewünschten Vorgehens ist zudem nur wirksam, wenn die Rechtsschutzversicherer bestimmte Formalien einhalten.

Schadenmeldung an die Rechtsschutzversicherung nur über den Anwalt

Da es bei der Anmeldung des Versicherungsfalls gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung in besonderem Maße auf die Schilderung des Sachverhaltes ankommt, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich nicht, die Meldung des Versicherungsfalls gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung selbst vorzunehmen. Hierdurch können ggf. nachfolgende Probleme für die Durchsetzung Ihres Anspruchs entstehen, die andernfalls vermieden werden können.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte prüfen Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag und unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung Ihres Schadensfalles sowie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Kostenübernahme gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.