Nachdem Finanztest in seiner Juliausgabe 2014 über die Möglichkeit des Widerrufes von Verbraucherdarlehen berichtete, nehmen immer mehr Verbraucher diese Möglichkeit wahr, aus langen Zinsbindungen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Verbraucher, die den Widerruf ihres Kredites erklären. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können im übrigen auf diesem Wege zurück verlangt werden. Die (…) Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Widerruf’
19. März 2013 Per Widerruf aus teuren Baukrediten aussteigen
Viele Darlehen sind umzufinanzieren oder abzulösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Hierdurch kann eine erhebliche Zinsentlastung aufgrund der aktuell historisch sehr niedrigen Darlehenszinsen realisiert werden. Interview der Badischen Zeitung mit RA Andreas Mayer und RA Roman Tulke zum Thema „Per Widerruf aus dem teuren Baukredit“ Badische Zeitung Online vom 4.3.2013 Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag! Interessant dürfte eine Überprüfung der Widerruflichkeit eines (…) Weiterlesen
4. Februar 2013 Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag
In vielen Fällen können laufende Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Aktuelle Baufinanzierungen sind mit Zinssätzen von um 2,5% p.a. für 10 – jährige Zinsbindungen äußerst günstig. Wir prüfen, ob dies auch bei Ihrem Darlehensvertrag in Betracht kommt. Eine Umfinanzierung bestehender Darlehen scheitert oftmals an hohen Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken und Sparkassen regelmäßig verlangen. Auch lassen Banken und Sparkassen oder Bausparkassen häufig (…) Weiterlesen
23. Februar 2011 Rechtsschutzversicherungen müssen für Durchsetzung eines Widerrufs zahlen
Das Landgericht Offenburg verurteilt die Zürich Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Anwaltskosten In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aus einem erklärten Widerruf aufkommen muss, auch wenn der zugrunde liegende Vertrag außerhalb der versicherten Zeit abgeschlossen wurde. Allein entscheidend ist, dass (…) Weiterlesen
5. Februar 2009 Rechtsschutz trotz Vertragsabschluss in nicht versicherter Zeit
BGH bestätigt Rechtsschutz in Widerrufsfällen Vielen Anlegern, die Ansprüche aus dem Widerruf ihrer Beteiligungs- oder Finanzierungsverträge geltend machen wollen, wird Deckungsschutz verweigert mit der Begründung, der Vertragsabschluss des Beteiligungs- und Finanzierungsgeschäftes sei nicht in der versicherten Zeit erfolgt. Dies erfolgt regelmäßig dann, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst nach den Anlage- bzw. Finanzierungsverträgen abgeschlossen worden ist. Es wird der Einwand der „Vorvertraglichkeit“ (…) Weiterlesen