In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Schadenersatzprozess wegen eines Lehman Zertifikates hat die Südwestbank ihre gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg eingelegte Berufung nach Hinweisen des 4. Zivilsenats des OLG Karlsruhe am 14.3.2012 zurückgenommen. Das Landgericht Freiburg hatte mit Urteil vom 19.11.10 entschieden, dass die Südwestbank AG dem Kläger das in ein Südwestbank-Zinshit-Plus Zertifikat investierte Geld zurückzahlen muss.
Der Berater der Bank hatte nach Feststellungen des Gerichts den Kläger nicht über das Risiko eines Totalverlustes bei einer Insolvenz von Lehman Brothers aufgeklärt. Dieses Risiko, welches auch als „Emittentenrisiko“ bezeichnet wird, war in dem Verkaufsprospekt zu dem Zertifikat nicht dargestellt. Stattdessen wurde mit Slogans wie: „Rendite plus Sicherheit“ geworben. Auch wurde darin ein 100%iger Kapitalschutz herausgestrichen. Auf die Tatsache, dass der „Kapitalschutz“ aber nicht greift, wenn die nur im Kleingedruckten erwähnte Emittentin Lehman Brothers „pleite“ geht, wurde nicht ausreichend hingewiesen. Die Südwestbank versah das Zertifikat zwar mit ihrem Namen, Emittentin war aber Lehman Brothers Treasury Co. BV.
Die Südwestbank wurde durch das Landgericht Freiburg zur Leistung von Schadenersatz verurteilt, obwohl die dreijährige Verjährungsfrist für das im Jahr 2005 erworbene Zertifikat bereits abgelaufen war als die Klage erhoben wurde. Das Gericht ging unter Berufung auf den BGH von einem vorsätzlichen Verschulden der Bank aus und wendete die dreijährige Verjährungsfrist nach § 37a WpHG nicht an.
Durch die Rücknahme der Berufung ist das Urteil des Landgerichts Freiburg rechtskräftig geworden.