21. April 2026 Gothaer Lebensversicherung AG muss Basisrente auflösen

Landgericht Heidelberg verurteilt Gothaer Lebensversicherung AG

Die Gothaer Lebensversicherung AG unterliegt am LG Heidelberg in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Rechtsstreit. Das Landgericht verurteilte am 30.03.2026 die Gothaer, eine bei ihr im Jahr 2010 geschlossene Rentenversicherung infolge eines Widerrufs der Versicherungsnehmerin rückabzuwickeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Widerruf infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung oftmals noch möglich

Die durch uns vertretene Versicherungsnehmerin erklärte den Widerruf und verfolgte diesen schließlich im Rahmen einer Klage weiter. Die Argumentation der Kanzlei Mayer & Mayer Rechtsanwälte wurde durch das Landgericht Heidelberg auch in diesem Verfahren geteilt. Die Widerrufsbelehrung erwies sich als unzutreffend. Der Widerruf war noch möglich. Die gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstoßende Auffassung der Versicherung wurde zurückgewiesen. Nach dem Urteil hat die Gothaer die Rentenversicherung zu beenden und aufzulösen und an die Versicherungsnehmerin den sogenannten ungezillmerten Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile auszuzahlen. Hierüber hat sie zudem Auskunft zu erteilen. Damit die Versicherungsnehmerin auch die nach Auffassung des Gericht vorzunehmende fiktive Verzinsung der Abschlusskosten einfordern könne, stehen ihr weitreichenden Auskünfte zu.

Widerruf als wirtschaftlich bessere Ausstiegsoption

Der Widerruf stellt oftmals die wirtschaftlich bessere Variante gegenüber einer Kündigung dar. Gerade bei Basisrentenversicherungsverträgen ist es sogar die einzige Exit-Option. Bei ihr ist eine Beendigung und Auflösung nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen nämlich ausgeschlossen. Mayer & Mayer Rechtsanwälte empfiehlt daher, bestehende und gekündigte Versicherungsverträge einer Prüfung unterziehen zu lassen. Selbst wenn ein Widerruf einmal nicht möglich sein sollte, bestehen möglicherweise andere Ansprüche gegenüber der Versicherung. Abzüge vom Rückkaufswert können etwa zurückgefordert werden, wenn diese unzulässig sind.

Unser Angebot:

Gerne prüfen wir auch Ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag auf die in Betracht kommende Möglichkeit einer Rückabwicklung durch einen Widerruf. Einzelheiten zu unserem LV-Check finden Sie hier. Nehmen Sie gerne auch Kontakt über unser Kontaktformular auf oder melden Sie sich einfach bei unserem Sekretariat (Tel. 0761-1543270)