Versicherungsrecht

Wir prüfen Ihre Verträge und setzen Ihre Ansprüche durch.

⇒ Lebensversicherung

⇒ Rentenversicherung

  • Rückabwicklung des Rentenversicherungsvertrages (Widerspruch, Widerruf).
  • Ausstieg aus „unkündbarer“ Rürup-Rente (Basis Rente).
  • Rentenauszahlung oder Rückkaufswert unbefriedigend.
  • Ansprüche bei fehlerhafter Beratung bei Abschluss des Vertrages, Schadensersatz.
  • Rückabwicklung von „Rentenmodellen“ wie z.B. Schnee-Rente, Lex, u.a. (Versicherungsprämien über Darlehen finanziert).

⇒ Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Versicherungsleistungen – wir prüfen die Regulierung und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch.

⇒ Rechtsschutzversicherung

  • Durchsetzung der Übernahme der Kosten des Anwaltes und des Gerichtes.
  • Prüfung auf fehlerhafter Beratung insbesondere bei Neuabschluss des Vertrages oder Vertragsumstellung.
  • Ihre Ansprüche bei unberechtigter Ablehnung oder Einschränkung der Kostenübernahme.

 

Neueste Nachrichten zum Versicherungsrecht

21. April 2026 R+V Lebensversicherung AG unterliegt am LG Wiesbaden

LG Wiesbaden verurteilt R+V Lebensversicherung AG Die R+V Lebensversicherung AG unterliegt am LG Wiesbaden in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Rechtsstreit und wurde Ende Oktober 2025 rechtskräftig verurteilt. Die R+V Lebensversicherung muss eine bei ihr 2008 geschlossene Basisrentenversicherung infolge des Widerrufs ihres Versicherungsnehmers rückabzuwickeln. Widerruf infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch möglich Der durch uns vertretene Versicherungsnehmer erklärte zuvor den (…) Weiterlesen

21. April 2026 Gothaer Lebensversicherung AG muss Basisrente auflösen

Landgericht Heidelberg verurteilt Gothaer Lebensversicherung AG Die Gothaer Lebensversicherung AG unterliegt am LG Heidelberg in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Rechtsstreit. Das Landgericht verurteilte am 30.03.2026 die Gothaer, eine bei ihr im Jahr 2010 geschlossene Rentenversicherung infolge eines Widerrufs der Versicherungsnehmerin rückabzuwickeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Widerruf infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung oftmals noch möglich Die durch uns (…) Weiterlesen

21. April 2026 Nürnberger Lebensversicherung AG unterliegt am LG Karlsruhe

Nürnberger Lebensversicherung muss Basisrenten auflösen Die Nürnberger Lebensversicherung AG muss nach zwei aktuellen Urteilen des LG Karlsruhe aus März 2026 gleich mehrfache Niederlagen wegstecken. Nach den beiden Urteilen unterschiedlicher Kammern des Landgerichts muss die Nürnberger nach zuvor erklärtem Widerruf ihrer Versicherungsnehmer gleich mehrere Verträge rückabwickeln. Diese wurden im Zeitraum von 2011 bis 2015 geschlossen wurden. Darunter auch zwei Basisrenten-Versicherungen. Landgericht (…) Weiterlesen

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