Nachrichten zu: Widerruf und Kündigung
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BGH bestätigt Oberlandesgericht Stuttgart und Landgericht Stuttgart Die von Mayer & Mayer Rechtsanwälten vertretenen Kläger schlossen in den Jahren 2008 und 2009 je einen Darlehensvertrag mit der Sparda-Bank Baden-Württemberg. Die Kläger widerriefen diese Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Kläger gewinnen vor dem Landgericht Stuttgart Mit der nach Widerruf und dem Scheitern außergerichtlicher Einigungsbemühungen erhobenen Klage vor dem Landgericht Stuttgart begehrten die (…) Weiterlesen
Der Widerruf eines Darlehensvertrags mit der Deutsche Kreditbank AG (DKB) aus dem Jahr 2008 greift durch. Die Darlehensnehmer können nach dem Urteil des Landgerichtes Potsdam den Darlehensvertrag vollständig rückabwickeln und bekommen auch eine bereits bezahlte Nichtabnahmeentschädigung wieder zurück. Widerrufsbelehrung der DKB war falsch Das Landgericht Potsdam entschied in dem von Mayer & Mayer Rechtsanwälten geführten Verfahren, dass die durch die (…) Weiterlesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte mit einem aktuellen Urteil den Widerruf zweier Kreditverträge mit der Sparkasse Hochrhein, obwohl diese schon gekündigt waren und eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet worden war. Bereits das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte die Widerruflichkeit der Darlehensverträge mit der Sparkasse Hochrhein festgestellt. Die Sparkasse muss nun die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurück erstatten. Der Fall Ein Kreditnehmer hatte im Jahr 2007 zwei (…) Weiterlesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28.10.2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bis 2004 zurückgefordert werden können. Vor Kurzem hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die von Banken formularmäßig erhobenen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig sind. Etliche Banken hatten sich aber mit der Behauptung, der Erstattungsanspruch sei verjährt, weiterhin geweigert, die Gebühren zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2014 unter den Aktenzeichen XI (…) Weiterlesen
Nachdem Finanztest in seiner Juliausgabe 2014 über die Möglichkeit des Widerrufes von Verbraucherdarlehen berichtete, nehmen immer mehr Verbraucher diese Möglichkeit wahr, aus langen Zinsbindungen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Verbraucher, die den Widerruf ihres Kredites erklären. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können im übrigen auf diesem Wege zurück verlangt werden. Die (…) Weiterlesen
Viele Darlehen sind umzufinanzieren oder abzulösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Hierdurch kann eine erhebliche Zinsentlastung aufgrund der aktuell historisch sehr niedrigen Darlehenszinsen realisiert werden. Interview der Badischen Zeitung mit RA Andreas Mayer und RA Roman Tulke zum Thema „Per Widerruf aus dem teuren Baukredit“ Badische Zeitung Online vom 4.3.2013 Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag! Interessant dürfte eine Überprüfung der Widerruflichkeit eines (…) Weiterlesen