Nachrichten zu: Widerruf und Kündigung
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28.10.2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bis 2004 zurückgefordert werden können. Vor Kurzem hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die von Banken formularmäßig erhobenen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig sind. Etliche Banken hatten sich aber mit der Behauptung, der Erstattungsanspruch sei verjährt, weiterhin geweigert, die Gebühren zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2014 unter den Aktenzeichen XI (…) Weiterlesen
Nachdem Finanztest in seiner Juliausgabe 2014 über die Möglichkeit des Widerrufes von Verbraucherdarlehen berichtete, nehmen immer mehr Verbraucher diese Möglichkeit wahr, aus langen Zinsbindungen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Verbraucher, die den Widerruf ihres Kredites erklären. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können im übrigen auf diesem Wege zurück verlangt werden. Die (…) Weiterlesen
Viele Darlehen sind umzufinanzieren oder abzulösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Hierdurch kann eine erhebliche Zinsentlastung aufgrund der aktuell historisch sehr niedrigen Darlehenszinsen realisiert werden. Interview der Badischen Zeitung mit RA Andreas Mayer und RA Roman Tulke zum Thema „Per Widerruf aus dem teuren Baukredit“ Badische Zeitung Online vom 4.3.2013 Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag! Interessant dürfte eine Überprüfung der Widerruflichkeit eines (…) Weiterlesen
In vielen Fällen können laufende Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Aktuelle Baufinanzierungen sind mit Zinssätzen von um 2,5% p.a. für 10 – jährige Zinsbindungen äußerst günstig. Wir prüfen, ob dies auch bei Ihrem Darlehensvertrag in Betracht kommt. Eine Umfinanzierung bestehender Darlehen scheitert oftmals an hohen Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken und Sparkassen regelmäßig verlangen. Auch lassen Banken und Sparkassen oder Bausparkassen häufig (…) Weiterlesen
Das Landgericht Offenburg verurteilt die Zürich Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Anwaltskosten In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aus einem erklärten Widerruf aufkommen muss, auch wenn der zugrunde liegende Vertrag außerhalb der versicherten Zeit abgeschlossen wurde. Allein entscheidend ist, dass (…) Weiterlesen