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Kommt es zur Klärung? Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Verhandlungstermin vom 08.02.2012 aufgrund des Anerkenntnisses der Clerical Medical zu einer Versicherungsleistung in Höhe von 254.500 EUR verpflichtet zu sein aufheben musste, hat das Gericht nunmehr in ins-gesamt 5 Verfahren auf den 11.07.2012 terminiert. In diesen Verfahren geht es sowohl um vertragliche Erfüllungs- als auch um Schadenersatzansprüche gegen die CMI Investment Group (…) Weiterlesen
Der Bundesgerichtshof hebt den Verhandlungstermin vom 8.2.2012 zu Clerical Medical auf, nachdem diese eine Versicherungsleistung von 254.500 EUR anerkannte. Die Clerical Medical nahm nach diesem Anerkenntnis auch die eingelegte Revision zurück. Der IV. Zivilsenat des BGH teilte in seiner Pressemitteilung vom 2.2.2012 mit, nunmehr in anderen Revisionsverfahren aus diesem Komplex alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen zu wollen. Die Clerical Medical wird ihre (…) Weiterlesen
Mit Urteil vom 10.11.2011 stellte das OLG Stuttgart fest, dass der Versicherungsnehmer nicht nur einen Anspruch auf die vereinbarten regelmäßigen Auszahlungen habe, sondern die Clerical Medical (CMI) zusätzlich zu einer Schlusszahlung zum Versicherungsende in Höhe des eingezahlten Versicherungsbeitrages verpflichtet sei. Mayer & Mayer Rechtsanwälte berichteten bereits, dass das OLG Stuttgart mit zwei zuvor ergangenen Urteilen vom 12.05.2011 die Clerical Medical zur (…) Weiterlesen
Entnahmen über die gesamte Laufzeit. Mit zwei Urteilen vom 12.05.2011 verurteilte das OLG Stuttgart die Clerical Medical Versicherung zur Auszahlung der vereinbarten Entnahmen unabhängig von einem etwaigen Guthaben. Auch bei schon gekündigten Verträgen bei denen der Rückkaufswert ausbezahlt wurde, kann der Anleger nach Auffassung des OLG Stuttgart weitere Rentenzahlungen verlangen. Das Gericht beurteilte die in den Versicherungsscheinen enthaltene Entnahmeregelung als (…) Weiterlesen
Ungefähr ab dem Jahr 2000 haben Rechtsschutzversicherungen in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Klauseln aufgenommen, nach denen kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen besteht. Dies ist für zahlreiche Anleger, die durch fehlerhafte Kapitalanlagenberatungen einen Schaden erlitten haben, von erheblichem Nachteil, weil die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich in der Regel sehr hoch sind. In einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (…) Weiterlesen
Zum 31.12.2011 verjähren die Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagen, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, endgültig. Für derartige Altfälle ist gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 Satz 1 EGBGB die Kenntnis abhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB maßgeblich, soweit die Verjährungsfrist nicht schon gem. § 195 BGB (a. F.) am 01.01.2002 abgelaufen war. (…) Weiterlesen