3. November 2016 ÖRAG Rechtsschutzversicherung gibt nach!

ÖRAG muss Kosten für Darlehenswiderruf übernehmen In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte gegen die Rechtsschutzversicherung ÖRAG geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Müllheim wurde wenige Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung nun doch eine Deckungszusage erteilt, die zuvor hartnäckig verweigert wurde. Klage gegen Rechtsschutzversicherung Der betroffene Kunde der ÖRAG hatte seinen Darlehensvertrag widerrufen. Nachdem die Sparkasse den Widerruf zurückwies (…) Weiterlesen

3. November 2016 Scottish Widows Ltd – Clerical Medical: Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen

Vorteile durch Widerruf des Lebensversicherungsvertrages Kunden, die bei der Clerical Medical (heute: Scottish Widows Ltd.) einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, können über einen Widerruf des Versicherungsvertrages hohe wirtschaftliche Vorteile erzielen. Für den Abschluss des Vertrages und dessen Verwaltung durch Clerical Medical erfahren die Versicherungsverträge regelmäßig hohe Kostenabzüge. Darüber hinaus führt das von der Clerical Medical praktizierte Glättungsverfahren bei den (…) Weiterlesen

18. August 2016 Probleme mit der Rechtsschutzversicherung?

Mehr als 21 Millionen Verbraucher verfügen nach einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft über eine Rechtsschutzversicherung. Infolge eines solchen Rechtsschutzversicherungsvertrages fühlt sich der Verbraucher daher regelmäßig auf der sicheren Seite, sollte es einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Denn die Rechtsschutzversicherung wird nach der Vorstellung des Verbrauchers die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere diejenigen seines Rechtsanwalts, aber auch Gerichtskosten und (…) Weiterlesen

25. Februar 2016 Widerruf unkündbarer Rentenversicherungspolice

Widerruf eines Rentenversicherungsvertrags der HUK COBURG-Lebensversicherung AG Rückzahlung sämtlicher Bruttobeiträge zzgl. Zinsen Die HUK COBURG-Lebensversicherung AG vertrieb Rentenversicherungsverträge als „HUK-Zukunftsrente INVEST“ bei welchen das Kündigungsrecht des Verbrauchers nach den Tarifbedingungen ausgeschlossen worden war. Eine Kündigung führt in solchen Verträgen daher lediglich zur Beitragsfreistellung (Tarif FRA 4.1). Eine Auszahlung des Rückkaufswertes sowohl vor als auch nach dem vereinbarten Rentenbeginn ist nicht (…) Weiterlesen