3. November 2016 Scottish Widows Ltd – Clerical Medical: Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen

Vorteile durch Widerruf des Lebensversicherungsvertrages

Kunden, die bei der Clerical Medical (heute: Scottish Widows Ltd.) einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, können über einen Widerruf des Versicherungsvertrages hohe wirtschaftliche Vorteile erzielen. Für den Abschluss des Vertrages und dessen Verwaltung durch Clerical Medical erfahren die Versicherungsverträge regelmäßig hohe Kostenabzüge. Darüber hinaus führt das von der Clerical Medical praktizierte Glättungsverfahren bei den With-Profit-Policen dazu, dass nicht die tatsächlich mit dem Kapital des Versicherungsnehmers erzielten Zinsen auch tatsächlich diesem zukommen, sondern die Versicherung die Erträge auf alle Versicherungsnehmer im Rahmen des Glättungsverfahrens umlegt. Dies nachstehenden Ausführungen gelten gleichermaßen für kapitalbildende Lebensversicherungen wie auch Rentenversicherungen.

Niedrige Rückkaufswerte

Die Rückkaufswerte solcher Versicherungsverträge liegen nach jahrelangen Erfahrungen unserer Kanzlei oft deutlich unterhalb des Wertes der einbezahlten Beiträge oder erreichen diesen gerade so. Die Rendite der Verträge ist damit oftmals unbefriedigend. Durch den Widerruf der auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung können zusätzliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden.

Rückabwicklung durch Widerruf / Widerspruch

Im Rahmen des Vertragsschlusses erhielten die Kunden nach der Erfahrung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte regelmäßig nur unvollständige Verbraucherinformationen und wurden darüber hinaus von der Clerical Medical entweder überhaupt nicht oder nur fehlerhaft über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht belehrt. Betroffen sind vor allem Verträge die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.

Dies führt dazu, dass der Versicherungsnehmer auch heute noch von diesem Recht des Widerrufs (bzw. Widerspruch, Rücktritts) Gebrauch machen und damit grundsätzlich die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages verlangen kann.

Welche Vorteile bringt ein solches Vorgehen?

Infolge eines Widerrufs sind die in den Versicherungsvertrag insgesamt einbezahlten Prämien zzgl. der seitens der Versicherung damit gezogenen Nutzungen (Zinsen) von dieser herauszugeben. Dabei ist nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte nicht auf den „geglätteten“ sondern auf den ungeglätteten Ertrag, welchen die Clerical Medical mit dem Kapital des Kunden erzielte, abzustellen.

Der Versicherungsnehmer wiederum schuldet im Rahmen der Rückabwicklung dem Versicherer im Gegenzug lediglich einen Wertersatz für einen abstrakt genossenen Risikoversicherungsschutz der Lebensversicherung. Der Versicherer darf dabei nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte etwaige Fondsverluste, die über nur geringfügige Abschläge hinausgehen, im Rahmen der Rückabwicklung nicht in Abzug bringen (diese Rechtsfrage ist jedoch in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt).

Versicherung muss Abschluss und Verwaltungskosten zusätzlich erstatten

Ein Widerruf führt damit gegenüber einer bloßen Kündigung des Versicherungsvertrages regelmäßig dazu, dass die Versicherung zumindest zusätzlich zum Rückkaufswert die erheblichen, dem Versicherungsvertrag in Abzug gebrachten, Kosten ausbezahlen muss. Ggfs. sind auch die eingetretenen Fondsverluste vom Versicherer zu ersetzen sowie bislang dem Versicherungsvertrag nicht zugewiesene Erträge herauszugeben.

Kündigung steht nicht entgegen

Ein Widerruf ist auch bei bereits gekündigten Verträgen möglich. Überdies sollten Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsvertrag bereits gekündigt haben, prüfen lassen, ob der Versicherer bei der Abrechnung des Vertrages oder während der Laufzeit ggfs. unzulässige Abzüge vorgenommen hat, die zurück gefordert werden können.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte prüfen auch gerne ihren Versicherungsvertrag.

Nutzen Sie hierzu unser Angebot „Lebensversicherungs-Check“.