Endlich Klarheit: Der Insolvenzverwalter übernimmt
Schon lange wurde über wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Sali Invest AG in diversen Internetbeiträgen spekuliert. Nunmehr besteht wenigstens Klarheit und die Geschäfte der Sali Invest AG werden durch einen gerichtlich eingesetzten Insolvenzverwalter einer Prüfung unterzogen.
März 2022: Gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet!
Nunmehr hat das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) die Insolvenz der Sali Invest AG festgestellt. Einsehbar ist der Beschluss hier. Dieses Gericht ist zuständig, nachdem die Sali Invest AG über mehrere Zwischenstationen ihren ursprünglichen Sitz von Riegel bei Freiburg i. Br. zuletzt nach Naumburg an der Saale verlegt hatte.
Frist zur Anmeldung der Forderung
Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 2. März 2022 wurde zunächst das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 36s IN 3223/21). Darüber hinaus hat das Insolvenzgericht die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, Forderungen bis zum 28. Mai 2022 bei dem eingesetzten Insolvenzverwalter anzumelden. Auch spätere Anmeldungen können berücksichtigt werden, führen jedoch zum Anfall einer gesonderten Prüfungsgebühr in Höhe von ca. 20 €.
Zur Unterstützung bei der Anmeldung der Forderung stehen Mayer & Mayer Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
Forderungen der Anleger
Wir empfehlen geschädigten Anlegern, Rückzahlungsansprüche betreffend ihre Zahlungen auf Kapitalanlagen und Schadensersatzansprüche bei dem Insolvenzverwalter als Forderung anzumelden. Wir sind der Auffassung, dass eine – zum Teil in den Anlagebedingungen enthaltene – Nachrangigkeit von Forderungen der Anleger nicht greift. Unseres Erachtens haben auch die Kapitalanleger der Sali Invest AG Forderungen, die im Insolvenzverfahren zu berücksichtigen sind. Die Anleger sind damit im Insolvenzverfahren zu beteiligen. Ihre Forderungen sind bei einer Verteilung der Insolvenzmasse zu berücksichtigen.
Ob allerdings und in welcher Höhe die Insolvenzmasse der Sali Invest AG ausreichen wird, um eine nennenswerte Quote auf die angemeldeten Forderungen im auszuschütten, ist aktuell noch völlig offen. Hierzu müssen der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens und die Ergebnisse der Tätigkeit des Verwalters abgewartet werden. Mit Spannung darf der erste Bericht des Insolvenzverwalters erwartet werden.