25. Oktober 2017 Canada Life – Generation Private Nachzahlung fordern!

Unzulässige Stornoabzüge?

Lebensversicherer, wie die Canada Life, haben oftmals Abzüge in nicht unerheblicher Höhe in den Versicherungsbedingungen vereinbart. Bei einer Kündigung eines Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages kommt es daher regelmäßig zu sog. Stornoabzügen. Hierdurch wird der meist ohnehin schon unbefriedigende Rückkaufswert weiter reduziert. Das wirtschaftliche Ergebnis des Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages wird zusätzlich geschmälert.

Abrechnung überprüfen!

Wer seinen Versicherungsvertrag kündigt, sollte umgehend eine Prüfung des ihm mitgeteilten Rückkaufswertes vornehmen. Oftmals lässt sich eine Nachzahlungsverpflichtung gegenüber der Lebensversicherung geltend machen. Wenn Ihnen keine Abrechnung zu Ihrem Vertrag erteilt worden ist, sollten Sie diese umgehend beim Versicherer anfordern.

Beitragsfreistellung oder -reduzierung erfolgt?

Sollte der Versicherungsvertrag aktuell zwar noch bestehen, aber in der Vergangenheit beitragsfrei gestellt oder eine Beitragsreduzierung vorgenommen worden sein, könnten auch hier Stornoabzüge oder andere Abzüge vom Versicherer vorgenommen worden sein.

Abzüge nicht wirksam vereinbart?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Abzüge vom Rückkaufswert des Versicherungsvertrages unzulässig. Dies wird damit begründet, dass die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen hierzu enthaltenen Regelungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam sind. Dann aber darf ein Abzug nicht vorgenommen werden. Denn das das Gesetz lässt dies ausdrücklich nur dann zu, wenn eine wirksame Regelung zu Stornoabschlägen vereinbart wurde.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt nicht nur für klassische kapitalbildende, sondern genauso für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Die Versicherungsgesellschaften, deren Klauseln von den Urteilen des Bundesgerichtshofs betroffen sind, ignorieren unserer Erfahrung nach die bestehende Rechtsprechung jedoch oftmals – wohl in der Hoffnung, der Versicherungsnehmer werde es nicht bemerken.

Versicherungskunden sollten daher bei vorzeitiger Änderung ihres Vertrages oder vorzeitiger Beendigung ihres Vertrages die vom Versicherer vorgelegte Abrechnung auf deren Ordnungsgemäßheit prüfen lassen.

Canada Life – GENERATION Private Bedingungen unwirksam?

Betroffen ist eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen. Auch die beispielsweise in den Versicherungsbedingungen der Verträge „Generation Private“ der Canada Life enthaltenen Regelungen halten nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälten den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht stand. Verträge der Canada Life, insb. nach erfolgter Kündigung, sollten daher immer auf unzulässige Abzüge vom Rückkaufswert geprüft werden.

Kein Abzug erfolgt? – Vertrag trotzdem prüfen lassen!

Sollte die Versicherung bei Ihrem Vertrag keinen unzulässigen Abzug vorgenommen haben, könnten sich gleichwohl wirtschaftlich interessante Ansprüche durch einen Widerspruch oder einen Widerruf für Sie im Einzelfall ergeben (Einzelheiten dazu erfahren Sie hier).

Unser Rat: Vertrag und Abrechnung des Rückkaufswerts prüfen lassen!

Betroffene Versicherungsnehmer sollten eine Abrechnung der Versicherung umgehend prüfen lassen. Vorsorglich muss von einer Verjährung etwaiger Rückzahlungsansprüche im Hinblick auf die Rückforderung zu Unrecht in Abzug gebrachter Abzüge innerhalb von drei Jahren nach Schluss des Jahres, in dem der Versicherungsnehmer eine Abrechnung zu seinem Vertrag erhalten hat, ausgegangen werden.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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