Widerspruch lohnt sich. So titelte die Süddeutsche Zeitung im Juli 2017 in einem Artikel. Auch lange nach dem Vertragsende sind oft noch tausende Euro Nachschlag drin. Das Thema Widerspruch bzw. Widerruf bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ist in der Tagespresse angekommen.
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen betroffen
Nachschlag gibt es nicht nur bei Verträgen über Lebensversicherungen sondern auch bei Rentenversicherungsverträgen. Die Rechtslage ist hierbei identisch.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Mayer & Mayer Rechtsanwälte haben bereits seit Jahren Erfahrung in der Rückabwicklung einer Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gesammelt. So hat schon im Mai 2016 die Badische Zeitung über ein von uns erwirktes erfolgreiches Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen eine Lebensversicherungsgesellschaft La Mondiale (früher: Mass Mutual) berichtet. Wir hatten bereits 2012 Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht. Das Gericht entschied, dass der – im Laufe des Verfahrens erklärte – Widerspruch wirksam ist und die Versicherungsgesellschaft die Verträge rückabzuwickeln hat. Die einbezahlten Beiträge sind zuzüglich einer Nutzungsverzinsung nach diesem Urteil (n. rkr.) an unseren Mandanten zurückzuzahlen. Die ganz erheblichen Verluste der Anlagefonds der fondsgebundenen Versicherung konnten somit für den Mandanten neutralisiert werden.
Widerspruch auch nach Kündigung noch jahrelang möglich
Über den Widerspruch bzw. Widerruf können auch noch viele Jahre nach Vertragsbeendigung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages zum Teil ganz erhebliche Nachzahlungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden. Das liegt daran, dass viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen oder Verbraucherinformationen enthalten.
Welche Zeiträume sind betroffen?
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen treten besonders häufig in zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossenen Verträgen auf. Bei Verträgen aus diesem Zeitraum liegen die Chancen besonders hoch, einen Nachschlag noch verlangen zu können.
Aber auch bei Versicherungsverträgen die vor oder nach diesem Zeitraum abgeschlossen wurden, lohnt sich ein Blick auf die erteilten Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen und den Inhalt der Verbraucherinformationen. Auch hier finden sich häufig Fehler. Die Verträge können dann ebenfalls rückabgewickelt werden.
Was bringt die Rückabwicklung nach Widerspruch?
Sie erhalten zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Rückkaufswert die – z.T. ganz erheblichen – Kosten und Gebühren, welche die Versicherungsgesellschaft dem Vertrag in Abzug gebracht hat zurück. Solche – regelmäßig versteckten Kosten – sind häufig recht hoch ausgefallen. Nach unserer Meinung erhalten Sie auch die Verluste ersetzt, die der Anlagefonds bei fondsgebundenen Verträgen möglicherweise eingefahren hat. Dies bestätigten uns das Landgericht Gießen in einem kürzlich gegen die Vienna Life ergangenen Urteil.
Aktuelle Ergänzung: Nunmehr urteilte auch das Landgericht Bielefeld gegen die Vienna Life.
Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder Widerrufs in Ihrem Fall geben wir Ihnen gerne.
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular. Oder rufen Sie uns an.