16. Januar 2018 Vienna Life muss Fondsverluste ersetzen

Vienna Life kann vereinbarungsgemäße Veranlagung nicht nachweisen

Die in Liechtenstein ansässige  Lebensversicherungsgesellschaft Vienna Life hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 21.12.2017 erneut eine Niederlage erlitten. Die nächste Niederlage bahnt sich zudem bereits an.

Was war passiert?

Der von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretene Versicherungsnehmer hatte zunächst den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Rentenversicherungsvertrages nach dem Tarif Selecta erklärt. In diesem Rahmen forderte er die Versicherung zur Rückabwicklung des Vertrages auf. Diese lehnte eine solche Rückabwicklung zunächst ab. Nach Geltendmachung der Ansprüche durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte zahlte die Vienna LIfe außergerichtlich neben dem Rückkaufswert des Vertrages zusätzlich die Abschluss- und Verwaltungskosten aus. Im Übrigen stellte sie sich auf den Standpunkt, die bestehende Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen einbehalten zu dürfen, da diese auf Fondsverlusten beruhe, die aus einer vereinbarungsgemäßen Veranlagung der Sparanteile in den Fonds Metafund Balance resultieren. Insoweit vertreten die Lebensversicherer bislang unter Berufung auf die Entscheidungen des OLG Stuttgart, des OLG Nürnberg sowie des OLG Oldenburg die Auffassung, dass die angeblich erwirtschafteten Verluste vom Versicherungsnehmer zu tragen seien.

OLG Stuttgart sieht keine vereinbarungsgemäße Veranlagung

Der von Mayer & Mayer vertretene Versicherungsnehmer verklagte in der Folge die Vienna Life auf Erstattung auch der angeblichen Fondsverluste (wir berichteten bereits über ein Urteil des LG Giessen). Vor dem OLG Stuttgart wurde seiner Klage nunmehr zumindest teilweise stattgeben. Das OLG Stuttgart schloss sich der Auffassung von Mayer & Mayer an, wonach eine vereinbarungsgemäße Veranlagung der Prämien des Klägers nicht für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages durch die Vienna Life dargelegt und bewiesen werden konnte.

Vienna Life versucht Urteil zu verhindern

Die Vienna Life versuchte zunächst noch durch ein Vergleichsangebot das Urteil des OLG Stuttgart zu verhindern. Ein solcher kam jedoch nicht zustande. Das OLG Stuttgart urteilte schließlich am 21.12.2017. Die Vienna Life hat demnach von ihr behauptete Fondsverluste mangels vereinbarungsgemäßer Veranlagung zumindest teilweise zu erstatten. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde, soweit zum Nachteil der Vienna Life entschieden wurde, vom OLG Stuttgart nicht zugelassen. Im Übrigen legte der Kläger wegen des klagabweisenden Teils mittlerweile Revision zum Bundesgerichtshof ein.

Weitere Niederlage vor dem OLG Stuttgart bahnt sich bereits an

In einem weiteren von Mayer & Mayer geführten Verfahren bahnt sich zudem eine weitere Niederlage der Vienna Life an. Auch dort hat das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 09.01.2018 bereits den Hinweis erteilt, dass zu ca. 88% der Vertragslaufzeit keine vereinbarungsgemäße Veranlagung vorliegen dürfte. Auch dort rechnen wir derzeit mit einer zumindest teilweisen Verurteilung der Vienna Life.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Eine erste Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche, insb. der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder Widerrufs in Ihrem Fall, geben wir Ihnen gerne. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular. Oder rufen Sie uns an.