27. März 2019 Elternunterhalt – wie haften die Kinder?

Kindern haften für den Unterhalt ihrer Eltern.

Doch wie ist die Aufteilung unter den Kindern zu ermitteln?

Die Eltern sind pflegebedürftig und die eigenen Renten decken die Pflegekosten nicht. Der Bedarf der Eltern wird festgestellt, das ist der Betrag, der fehlt, um die Heimkosten zu decken. Die Kinder müssen Elternunterhalt leisten.

Zuerst verlangt das Sozialamt von allen Geschwistern getrennt voneinander Auskunft über deren Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Die Geschwister haben untereinander ebenfalls einen Auskunftsanspruch. Dies folgt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB.

Haftet jedes Kind in gleicher Höhe?

Die gute Nachricht ist: Das Gesetz gibt in § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB den Grundsatz schon vor, dass mehrere gleich nahe Verwandte nur anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Elternunterhalt haften.

Individuelle Leistungsfähigkeit

Bei der Ermittlung des individuellen Anteils am Elternunterhalt wird wie folgt vorgegangen: Jedes der Geschwister erteilt eigens Auskunft und die Prüfung der individuellen Leistungsfähigkeit eines Jeden erfolgt zunächst getrennt voneinander. Jeder erhält eine eigene Berechnung, die seine individuellen Verhältnisse, auch sein Vermögen und seine finanziellen Verpflichtungen berücksichtigt. Daraus errechnet sich die individuelle Leistungsfähigkeit.

Leitungsfähigkeit der Kinder untereinander ist zu berücksichtigen

Im nächsten Schritt wird die Leistungsfähigkeit eines Jeden ins Verhältnis gesetzt zur Leitungsfähigkeit der anderen Geschwister. Hieraus wird eine individuelle Quote ermittelt.

Es ist dabei zuerst zu errechnen, in welcher Höhe die Leistungsfähigkeit aller Geschwister gegeben ist. Anhand der individuellen Leistungsfähigkeit wird sodann die Quote ermittelt. Diese wiederum wird mit dem konkreten Bedarf der Eltern, also dem ungedeckten Betrag für die Heimkosten in Beziehung gesetzt. Daraus ergibt sich der individuelle quotale Zahlbetrag eines jeden Kindes für den Elternunterhalt.

Unsere Beratung

Sie werden zur Leistung von Elternunterhalt herangezogen? Wir beraten Sie gerne. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen wenn nötig Ihre Auskunftsansprüche durch.