Widerruf von Immobilien – Darlehen der BBBank eG der Jahre 2010 – 2014
Für Baufinanzierungen, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein „ewiges“ Widerrufsrecht. In vielen dieser Verträge wurden die gesetzlichen Anforderungen von den Banken nicht oder nicht vollständig erfüllt, wodurch auch heute noch Widerrufe möglich sind.
Die Fehlerquote bei neueren Darlehensverträgen der Badischen Beamtenbank (BBBank) liegt dabei nach unserer Erfahrung besonders hoch. Und: der Widerruf lohnt sich.
Gerichte bestätigen Unwirksamkeit der Widerrufsinformationen der BBBank
Der von Mayer & Mayer Rechtsanwälte betreute Mandant hatte im September 2012 zwei Immobilienfinanzierungen bei der BBBank Karlsruhe abgeschlossen. Im Jahr 2018 verklagte er die Genossenschaftsbank auf die volle Rückabwicklung der widerrufenen Darlehensverträge.
Bereits das am Sitz der BBBank zuständige Landgericht Karlsruhe bestätigte in der Verhandlung vom 7.11.2018 die Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte in vollem Umfang. Der Widerruf der Darlehensverträge ist damit als wirksam bestätigt.
Landgericht Freiburg schließt sich Mayer & Mayer Rechtsanwälte an
Unsere Rechtsauffassung wurde auch in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Freiburg bestätigt.
In der mündlichen Verhandlung vom 26.02.2019 gab die für Bankrecht zuständige Zivilkammer am Landgericht Freiburg ihre vorläufige Rechtsauffassung bekannt: Der erklärte Widerruf ist wirksam. Denn es fehlten jedenfalls die Pflichtangaben zu den obligatorischen Zusatzleistungen nach § 8 EGBGB. Daraufhin legte die Kammer der BBBank eindringlich nahe, den Rechtsstreit gütlich beizulegen. Nach diesen gerichtlichen Hinweisen konnten wir auch dieses Verfahren bereits im ersten Rechtszug durch einen Vergleich erledigen.
Widerruf auch bei fehlerhaften Pflichtinformationen
Der Widerruf greift, wenn die erteilte Widerrufsbelehrung entweder mit Fehlern behaftet ist oder gar nicht erteilt wurde. Aber selbst wenn die Widerrufsbelehrung an sich fehlerfrei ist, jedoch die gesetzlichen Pflichtinformationen nicht vollständig oder nur fehlerhaft im Vertrag erteilt wurden, besteht in vielen Fällen noch ein Widerrufsrecht.
Viele Genossenschaftsbanken wie die BBBank haben es in der Vergangenheit versäumt, in der Darlehensvertragsurkunde vollständige Angaben über sog. Zusatzleistungen zu erteilen. Hierunter fallen zum Beispiel Informationen über verpflichtend einzurichtende Verrechnungskonten zur Baufinanzierung oder Bezüge- und Gehaltskonten. Weitere von der Bank im Vertrag anzugebende Zusatzleistungen sind: zu erwerbende Genossenschaftsanteile, verpflichtend abzuschließende oder zu unterhaltende Gebäudeversicherungsverträge sowie angepriesene Angebote zur Vermögensbildung wie etwa Lebensversicherungen und Bausparverträge.
Rückabwicklung von Baufinanzierungen lohnt sich
Der Widerruf hat nicht nur den Vorteil, dass der unliebsame Vertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Nichtabnahmeentschädigung aufzulösen ist. Darüber hinaus erhält der Kunde auf die bereits an die Bank geflossenen Zahlungen üblicherweise Nutzungswertersatz in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses. Diese, für die Verbraucher besonders günstigen, Rückabwicklungsfolgen gelten bei allen Verbraucherdarlehensverträgen, die bis 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden.
Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
test.de listet diesen Erfolg unserer Kanzlei in der „Chronik der Ereignisse“ zu den Kreditwiderrufen auf.
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