4. Mai 2022 Schwäbisch Hall: Ist Kündigung über Postbox „Mein Konto“ unwirksam?

Bausparer monieren, dass eine Kündigung in die digitale Postbox „mein Konto“ nach Angabe der Bausparkasse Schwäbsich Hall eingestellt wurde, jedoch keine Mitteilung darüber per E-Mail bei ihnen einging.

„Böse Überraschung im Online-Postfach: Schwäbisch Hall hat den langjährigen, gut verzinsten Bausparvertrag gekündigt. Deswegen gab es zahlreiche Beschwerden. Die Kunden fühlen sich zu Unrecht gekündigt und ärgern sich. Hätten sie besser informiert werden müssen?“

SWR Marktcheck, Sendung vom 03.05.2022

Mit diesen Worten leitet die Berichterstattung des Magazin Marktcheck im SWR Fernsehen zu einem Filmbeitrag vom 3. Mai 2022 ein. Der zugehörige Artikel ist im Internet hier abrufbar.

Schwäbisch Hall will alte Bausparverträge loswerden

Wir haben bereits mehrfach über die Kündigungspraxis der Bausparkasse Schwäbisch Hall berichtet und deren Methoden, Bausparer aus hochverzinslichen „Altverträgen“ loszuwerden.

SWR Magazin Marktcheck berichtet

Nach einer Berichterstattung im Magazin Marktcheck des SWR-Fernsehens vom 4. Mai 2022 gibt es einige Bausparer, die davon berichteten, dass die Kündigungserklärung der Bausparkasse zwar in die digitale Postbox „Mein Konto“ eingestellt wurde. Erstaunlicherweise, so berichtet der SWR, sei aber die entsprechende und nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbox „Mein Konto“ immer erfolgende E-Mail-Benachrichtigung bei mehreren Bausparern nicht angekommen. Bausparer hätten damit die Kündigungserklärung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wahrgenommen und nicht nur den Vertrag sondern teilweise auch den Bonus verloren. Dies gilt wohl auch für die Aufforderung zur Nachzahlung rückständiger Regelsparbeträge, die oftmals mit einer Kündigungserklärung bereits verbunden wurde. Die Bausparer konnten dadurch nicht mehr reagieren und nahmen die Kündigung erst zur Kenntnis, als es bereits zu spät war. Sie hatten somit nicht die Chance, die Kündigung zum Beispiel durch Nachzahlung der geforderten Regelsparbeiträge abzuwenden. Auch konnten dadurch Bausparer nicht mehr rechtzeitig die nach Auffassung der Bausparkasse erforderlichen Erklärungen zum Erhalt der Treueprämie abgeben und verloren damit auch ihr Recht, einen Zinsbonus (Treueprämie) zu verlangen.

Der Bausparer Thomas Ritter wird vom SWR mit den Worten zitiert : „Ich bin da kein Einzelfall. Es geht sehr, sehr vielen Kunden der Schwäbisch Hall so.“

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert Kündigung

Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, so berichtet der SWR-Filmbeitrag, geht davon aus, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Die Verbraucherschützer stehen auf dem Standpunkt, dass Kündigungserklärungen so zentral sind, dass sie nicht ohne postalische Versendung wirksam werden können.  Kündigungserklärungen, wie auch die Nachzahlungsaufforderung sind Erklärungen, die zu ihrer Wirksamkeit dem Bausparer zugehen müssen. Sie müssen ihm so zu gehen, dass nach den regelmäßigen Umständen zu beurteilen, von der Möglichkeit einer Kenntnisnahme auszugehen ist. Hiervon darf z.B. bei dem Einwurf in den Hausbriefkasten der Wohnung ausgegangen werden. Bei Einstellen in die Postbox ist es aber fraglich, ob – eventuell auch ohne E-Mail Benachrichtigung – ein (wirksamer) Zugang überhaupt vorliegt.

Auch in unserer Mandantschaft wurde vereinzelt davon berichtet, dass gerade zu den kündigungs­relevanten Schriftstücken keine E-Mail Benachrichtigung einging. Nachdem wir bereits mehrfach zur Schwäbisch Hall berichtet haben, sind wir doch erstaunt, dass nunmehr eine ganze Reihe von Bausparern gegenüber dem SWR bzw. der Verbraucherzentrale angegeben haben sollen, auch bei ihnen sei eine E-Mail-Benachrichtigung über die Kündigungserklärung bzw. die Nachzahlungsaufforderung nicht eingegangen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Bausparern, diese Vorgänge der bafin zu melden.

Bei unwirksamer Kündigung läuft Vertrag weiter

Zu ergänzen bleibt: Sollte die Kündigungserklärung mangels Zugang bei den Bausparern unwirksam sein, läuft der Bausparvertrag ungekündigt weiter. Die Bausparer können dann ihre Rechte aus dem Bausparvertrag wieder geltend machen, wie z.B. die Treueoption wählen und später die Treueprämie in Anspruch nehmen. Die Bonusverzinsung in Form der Treueprämie beläuft sich auch bei durchschnittlichen Bausparverträgen schnell auf 1000 € oder mehr.

Wir empfehlen daher, diese Kündigungen nicht einfach hinzunehmen und sich zur Wehr zu setzen.