28. Oktober 2025 Volkswohl Bund Lebensversicherung verliert wiederholt bei Gericht

Volkswohl Bund unterliegt in Köln und Karlsruhe

Der Volkswohl Bund ist aktuell gleich in zwei Verfahren auf die Rückabwicklung von Rentenversicherungen gerichtete Klagen unserer Kanzlei unterlegen. Sowohl das Landgericht Köln als auch das Landgericht Karlsruhe stellten in den beiden in der ersten Jahreshälfte 2025 ergangenen Urteilen fest, dass der Widerruf des Versicherungsnehmers wirksam und daher der Vertrag jeweils rückabzuwickeln war.

Urteile teilweise bereits rechtskräftig

Während die Berufung des Versicherers gegen das Urteil des Landgerichts Köln bereits als offensichtlich aussichtslos angesehen und damit das Urteil gegen den Volkswohl Bund rechtskräftig ist, ist die weitere Berufung des Versicherers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe noch am OLG Karlsruhe derzeit anhängig.

Worum ging es?

In den beiden Fällen ging es jeweils um einen sog. Widerruf des vor vielen Jahren geschlossenen Versicherungsvertrages. In einem der beiden Verfahren datierte der Vertrag aus dem Jahr 2004. Im anderen Verfahren aus dem Jahr 2013. In beiden Fällen gaben die Landgerichte der durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretenen Auffassung recht. Vor allem in Bezug auf den Vertrag aus dem Jahr 2004 war dies wohl für den Volkswohl Bund besonders überraschend, da man der Auffassung war, dass die erteilte Widerspruchsbelehrung bereits durch die Rechtsprechung als rechtskonform bestätigt sei und das Begehren des Versicherungsnehmers daher als unzutreffend zurückzuweisen sei. Auf Grund durch uns festgestellter Besonderheiten in diesem Fall konnte jedoch gleichwohl eine unzutreffende Belehrungserteilung und damit ein ewiges Widerspruchsrecht erfolgreich begründet werden.

Einzelfallprüfung unerlässlich

Die Fälle zeigen einmal mehr, dass es stets einer Einzelfallprüfung bedarf und eine genaue Untersuchung der Vertragsunterlagen erforderlich ist, da regelmäßig selbst bei vermeintlich „aussichtslosen Fällen“ Besonderheiten zu Tage treten, die letztlich doch einen erfolgversprechenden Ansatz für den bestmöglichen Ausstieg aus dem unliebsamen und teuren Versicherungsprodukt bieten.

Unser Angebot:

Gerne prüfen wir auch Ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag auf die in Betracht kommende Möglichkeit einer Rückabwicklung. Einzelheiten zu unserem LV-Check finden Sie hier. Nehmen Sie gerne auch Kontakt über unser Kontaktformular auf oder melden Sie sich einfach bei unserem Sekretariat (Tel. 0761-1543270)