21. April 2026 Nürnberger Lebensversicherung AG unterliegt am LG Karlsruhe

Nürnberger Lebensversicherung muss Basisrenten auflösen

Die Nürnberger Lebensversicherung AG muss nach zwei aktuellen Urteilen des LG Karlsruhe aus März 2026 gleich mehrfache Niederlagen wegstecken. Nach den beiden Urteilen unterschiedlicher Kammern des Landgerichts muss die Nürnberger nach zuvor erklärtem Widerruf ihrer Versicherungsnehmer gleich mehrere Verträge rückabwickeln. Diese wurden im Zeitraum von 2011 bis 2015 geschlossen wurden. Darunter auch zwei Basisrenten-Versicherungen.

Landgericht Karlsruhe folgt Argumentation der Nürnberger wiederholt nicht

Die beiden von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretenen Versicherungsnehmer schlossen beginnend im Jahr 2011 mehrere Verträge bei der Nürnberger ab. Dabei handelte es sich in einem der Verfahren um eine im Jahr 2011 geschlossene Basisrentenversicherung sowie um eine im Jahr 2012 und 2014 geschlossene fondsgebundene Rentenversicherung. In dem anderen Verfahren war eine 2015 geschlossene Basisrentenversicherung gegenständlich. Bei allen Verträgen hatte die Nürnberger nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt. Der jeweilige Versicherungsnehmer erklärte daher den Widerruf und wünschte die Rückabwicklung der Verträge. Dies lehnte die Nürnberger Lebensversicherung jedoch wiederholt ab. Es kam jeweils zur Klage.

Das Landgericht Karlsruhe folgte in beiden Verfahren der Argumentation der Kläger. Dieses lehnte die nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichthofs verstoßenden Ausführungen der Nürnberger wiederholt ab. Die Nürnberger wurde daher Ende März 2026 verurteilt, dem jeweiligen Kläger Auskunft zu erteilen, damit dieser die ihm zustehende Forderung genauer beziffern kann. Zuvor hatte sie sich trotz wiederholter Hinweise des Landgerichts in beiden Verfahren geweigert, freiwillig Auskünfte zu erteilen.  Zugleich wurde durch das Landgericht festgestellt, dass der jeweils erklärte Widerruf wirksam war. Das jeweilige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Widerruf als Ausstieg aus der Basisrente

Gerade bei Basisrentenversicherungsverträgen bietet der Widerruf des Vertrages die einzig verbleibende Option zum Ausstieg. Bei diesen ist nämlich eine vertragliche Beendigung und Auflösung durch Kündigung ausgeschlossen. Vielen Versicherungsnehmern ist aber bei Abschluss nicht bewusst, dass eine einfache Beendigung mit Auszahlung eines Rückkaufswertes oder eine Kapitalabfindung zum Rentenbeginn nicht möglich ist. Dann ist es meist zu spät und der Widerruf bleibt die einzige Chance, doch noch aus dem Vertrag auszusteigen. Unabhängig davon der Widerruf auch bei jederzeit kündbaren Verträgen die Chance, gegenüber einer normalen Kündigung wirtschaftlich betrachtet meist besser aus dem Vertag auszusteigen.

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