21. April 2026 R+V Lebensversicherung AG unterliegt am LG Wiesbaden

LG Wiesbaden verurteilt R+V Lebensversicherung AG

Die R+V Lebensversicherung AG unterliegt am LG Wiesbaden in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Rechtsstreit und wurde Ende Oktober 2025 rechtskräftig verurteilt. Die R+V Lebensversicherung muss eine bei ihr 2008 geschlossene Basisrentenversicherung infolge des Widerrufs ihres Versicherungsnehmers rückabzuwickeln.

Widerruf infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch möglich

Der durch uns vertretene Versicherungsnehmer erklärte zuvor den Widerruf und verfolgte diesen schließlich im Rahmen einer Klage weiter. Die Argumentation der Kanzlei Mayer & Mayer Rechtsanwälte wurde durch das Landgericht Wiesbaden auch hier einmal mehr geteilt. Die R+V Lebensversicherung stellte zuvor die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Abrede. Hiermit kam sie nicht durch. Der Versicherer wurde daher in der Folge rechtskräftig durch das Landgericht Wiesbaden verurteilt. Sie hat daher die Basisrente zu beenden und aufzulösen und an den Versicherungsnehmer den sogenannten ungezillmerten Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile auszuzahlen. Gegen das Urteil ging die R+V Lebensversicherung nicht in Berufung.

Widerruf als Ausstieg aus der Basisrente

Bei Rürup-Verträgen (Basisrenten) ist nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen eine Beendigung und Auflösung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Widerruf des Vertrages stellt daher meist die einzige Option dar, aus diesen Verträgen auszusteigen. Vielen Versicherungsnehmern ist nicht bewusst, dass eine einfache Beendigung mit Auszahlung eines Rückkaufswertes oder eine Kapitalabfindung zum Rentenbeginn nicht möglich ist. Wenn der Verbraucher es viele Jahre später bemerkt, ist es meist zu spät und der Widerruf bleibt daher die einzige Chance, doch noch aus dem Vertrag auszusteigen. Auch bei jederzeit kündbaren Verträgen kann sich der Widerruf aber regelmäßig als wirtschaftlich sinnvoll darstellen.

Versicherungsvertrag prüfen lassen

Mayer & Mayer Rechtsanwälte empfiehlt daher, bestehende und gekündigte Versicherungsverträge einer Prüfung unterziehen zu lassen. Selbst wenn ein Widerruf einmal nicht möglich sein sollte, bestehen möglicherweise andere Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Gerne unterstützen wir Sie und prüfen auch Ihren Vertrag. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Unser Angebot: „Lebensversicherungs-Check“