30. Juni 2026 Provinzial Lebensversicherung AG unterliegt am LG Köln

LG Köln verurteilt Provinzial Lebensversicherung AG

Die Provinzial unterliegt am LG Köln in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Rechtsstreit und wurde am 18.08.2025 rechtskräftig verurteilt. Die Provinzial muss im Rahmen einer bei ihr Ende des Jahres 2021 geschlossenen Rentenversicherung infolge des Widerrufs ihrem Versicherungsnehmer den ungezillmerten Rückkaufswert erstatten.

Widerruf infolge unvollständiger Vertragsinformationen noch möglich

Der durch uns vertretene Versicherungsnehmer erklärte zuvor den Widerruf und verfolgte diesen schließlich im Rahmen einer Klage weiter. Die Argumentation der Kanzlei Mayer & Mayer Rechtsanwälte wurde durch das Landgericht Köln auch hier einmal mehr geteilt. Dabei konnte im Verfahren sogar dahinstehen, ob die erteilte Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war, da die Provinzial Lebensversicherung schon die für den Fristbeginn erforderlichen Informationen nur unvollständig erteilte. Der Versicherer wurde daher in der Folge rechtskräftig durch das Landgericht Köln verurteilt. Sie hat daher die Rentenversicherung zu beenden und aufzulösen und an den Versicherungsnehmer den sogenannten ungezillmerten Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nebst Zinsen auszuzahlen. Gegen das Urteil ging der Versicherer nicht in Berufung. Es ist daher rechtskräftig.

Widerruf als Ausstieg aus der Basisrente

Gerade bei Rürup-Verträgen (Basisrenten) ist nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen eine Beendigung und Auflösung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Widerruf des Vertrages stellt daher meist die einzige Option dar, aus diesen Verträgen auszusteigen. Vielen Versicherungsnehmern ist nicht bewusst, dass eine einfache Beendigung mit Auszahlung eines Rückkaufswertes oder eine Kapitalabfindung zum Rentenbeginn nicht möglich ist. Wenn der Verbraucher es viele Jahre später bemerkt, ist es meist zu spät und der Widerruf bleibt daher die einzige Chance, doch noch aus dem Vertrag auszusteigen. Auch bei jederzeit kündbaren Verträgen kann sich der Widerruf aber regelmäßig als wirtschaftlich sinnvoll darstellen, da auch hier der Widerruf regelmäßig zu einem deutlich höheren Auszahlungsbetrag führt.

Versicherungsvertrag prüfen lassen

Mayer & Mayer Rechtsanwälte empfiehlt daher, bestehende und gekündigte Versicherungsverträge einer Prüfung unterziehen zu lassen. Selbst wenn ein Widerruf einmal nicht möglich sein sollte, bestehen möglicherweise andere Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Gerne unterstützen wir Sie und prüfen auch Ihren Vertrag. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Unser Angebot: „Lebensversicherungs-Check“