Nachrichten zu: Bank- und Kapitalmarktrecht
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ÖRAG muss Kosten für Darlehenswiderruf übernehmen In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte gegen die Rechtsschutzversicherung ÖRAG geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Müllheim wurde wenige Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung nun doch eine Deckungszusage erteilt, die zuvor hartnäckig verweigert wurde. Klage gegen Rechtsschutzversicherung Der betroffene Kunde der ÖRAG hatte seinen Darlehensvertrag widerrufen. Nachdem die Sparkasse den Widerruf zurückwies (…) Weiterlesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ist der Argumentation von Mayer & Mayer Rechtsanwälte in seinem Urteil vom 29.07.2016 gefolgt und hat den Widerruf eines im Jahr 2006 mit der Westdeutschen Immobilienbank AG (WestImmo) geschlossenen Darlehens bestätigt. Die WestImmo wurde daher zur Rückabwicklung verurteilt. Vorfälligkeitsentschädigung muss zurückgezahlt werden Das Darlehen war bereits abgewickelt und die Kläger hatten eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt. Das Gericht (…) Weiterlesen
Oberlandesgericht Bamberg entscheidet zugunsten der Bausparer Nun hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit einem Urteil vom 10.8.2016 zugunsten eines Bausparers entschieden, dass die Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse unzulässig war. Die Bausparkasse hatte sich auf den Kündigungsgrund gestützt, dass seit Eintritt der Zuteilungsreife mehr als 10 Jahre vergangen seien, ohne dass das Bauspardarlehen abgerufen wurde. „Bei einem Bausparvertrag (…) Weiterlesen
Bundesgerichtshof bestätigt Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags mit einer Sparkasse Darlehensvertrag mit Sparkasse aus 2008 Die Kläger schlossen im April 2008 mit der Beklagten – einer Sparkasse – einen Darlehensvertrag über einen Nennbetrag in Höhe von 50.000 €. Am 24. Juni 2013 widerriefen sie ihre auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung. Sie leisteten an die Beklagte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Ablösung (…) Weiterlesen
In einem weiteren Widerrufsfall wird die Sparda-Bank Baden-Württemberg verurteilt. Mit Urteilen des Landgerichts Stuttgart und des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde die Sparda-Bank Baden-Württemberg in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälten geführten Verfahren aufgrund des erklärten Widerrufes zur vollständigen Rückzahlung von geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen sowie gezahlten Bearbeitungsgebühren verurteilt. Die Sparda-Bank hat hiernach den Klägern € 18.936,99 zuzüglich Verzugszinsen seit dem 18.02.2013 zu zahlen. (…) Weiterlesen
BGH bestätigt Oberlandesgericht Stuttgart und Landgericht Stuttgart Die von Mayer & Mayer Rechtsanwälten vertretenen Kläger schlossen in den Jahren 2008 und 2009 je einen Darlehensvertrag mit der Sparda-Bank Baden-Württemberg. Die Kläger widerriefen diese Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Kläger gewinnen vor dem Landgericht Stuttgart Mit der nach Widerruf und dem Scheitern außergerichtlicher Einigungsbemühungen erhobenen Klage vor dem Landgericht Stuttgart begehrten die (…) Weiterlesen