Das Landgericht Konstanz hat in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Verfahren im Rahmen eines Hinweisbeschlusses vom 22.1.2015 ausgeführt, dass Clerical Medical keine rechtliche Grundlage für die Reduzierung des Vertragswertes infolge der Durchführung regelmäßiger Auszahlungsansprüche bei Wealthmaster Noble Verträgen hat. Das Gericht sieht damit eine deutlich höhere Ablaufleistung aus dem Lebensversicherungsvertrag nach dem Tarif Wealthmaster Noble als gegeben an, als die Clerical Medical ausweist bzw. bereit ist zu auszuzahlen. Das Landgericht Konstanz ist damit der Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte gefolgt.
Wealthmaster-Noble Verträge
Die Clerical Medical hatte in zahlreichen ihrer sog. Wealthmaster-Noble Verträge regelmäßige Auszahlungen bedingungslos zugesagt. Die vertraglichen Regelungen sahen auch keine Befugnis der Clerical Medical vor, die – bereits bei Antragstellung beantragten -Auszahlungen dem Vertragsguthaben zu entnehmen. Gleichwohl stellt sich die Clerical Medical regelmäßig auf den Standpunkt, dass die regelmäßigen Auszahlungen nur so lange geschuldet sind, wie ein entsprechender Vertragswert vorhanden ist. Die Clerical Medical hat daher in einigen Fällen Auszahlungen zum Teil bereits eingestellt, obwohl sie nach dem Vertragswortlaut noch zu weiteren Ratenzahlungen verpflichtet ist. Die Schmälerung des Vertragswertes durch regelmäßige Auszahlungen ist nicht zulässig. Dies hat das Landgericht Konstanz in seinem Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2015 bestätigt.
Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten die Auffassung, dass die Clerical Medical die regelmäßigen Auszahlungen zu Unrecht aus dem Guthaben der Wealthmaster Noble Verträge entnommen hat und hierdurch die Höhe der Zahlung, welche zum Enddatum – nach Ablauf der Vertragslaufzeit – geschuldet ist, unzulässig geschmälert hat. Eine entsprechende rechtliche Grundlage für die Reduzierung des Vertragsguthabens findet sich weder im Vertrag noch im Gesetz.
Ablaufleistung
Nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte ergibt sich daher bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages zusätzlich eine Ablaufleistung aus dem Versicherungsvertrag mindestens in Höhe der ursprünglich einbezahlten Versicherungsprämie. Dieser Rechtsauffassung ist das Landgericht Konstanz nunmehr vollständig gefolgt und hat ausgeführt, dass zu den regelmäßigen Auszahlungen am Ende eines Vertrages im Wealthmaster Noble Tarif das Guthaben zu Beginn des Vertrages zusätzlich von Clerical Medical zu bezahlen ist.
Versicherungsnehmer, die regelmäßige Auszahlungen schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart haben und in deren Vertragslaufzeit die regelmäßigen Auszahlungen vom Vertragsguthaben abgebucht wurden, sollten ihren Vertragswert bzw. den nach Ablauf der Versicherung ausbezahlten Betrag überprüfen lassen.
Nachzahlungsansprüche verjähren
Ist der Vertrag bereits ausgelaufen, sollte auch hier umgehend überprüft werden, ob noch Nachzahlungsansprüche gegenüber der Clerical Medical bestehen. Da solche Nachzahlungsansprüche auch der Verjährung unterliegen können, sollte nicht zu lange damit gewartet werden.
Gerne prüfen wir auch Ihren Vertrag auf mögliche Nachzahlungsansprüche.