Nachrichten zu: Rechtsschutzversicherungen
Meldungen nach Rechtsgebiet einschränken:
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Die Auxilia Rechtsschutzversicherung hat ihren eigenen Versicherungsnehmer auf fast 30.000 € verklagt und ist mit dem Versuch, die angefallenen Kosten der Rechtsverteidigung des Versicherungsnehmers sich von diesem nachträglich wiederzuholen, vor dem Landgericht Mannheim gescheitert. Was war geschehen? Der Versicherungsnehmer begehrte auf Grundlage eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit seiner Strafverteidigung von seiner Rechtsschutzversicherung. Dabei bestätigte die (…) Weiterlesen
Auxilia täuscht sich über die Reichweite der Pflichten ihrer Versicherungsnehmer Die bei der Auxilia rechtsschutzversicherte Mandantin meldete über Mayer & Mayer Rechtsanwälte ihren Versicherungsfall an. In diesem Rahmen wünschte sie die Bestätigung der Auxilia Rechtsschutzversicherung, dass die Rechtsverfolgungskosten, welche für die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen einen Dritten entstehen, von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Rechtsschutzversicherung – dein Freund und Helfer? Denn (…) Weiterlesen
Der Fall Der Versicherungsnehmer hatte zunächst eine Anfrage zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten an die ARAG Rechtsschutzversicherung gerichtet. Die ARAG verweigerte in der Folge jedoch die Bestätigung der Kostenübernahme. Stattdessen äußerte sie Bedenken bezüglich der Erfolgsaussichten. Sie forderte daher zunächst eine kostenlose rechtliche Begutachtung der Erfolgsaussichten durch den Versicherungsnehmer bzw. Mayer & Mayer Rechtsanwälte. Rechtsschutzversicherung hat keinen Anspruch auf kostenlosen Rechtsrat (…) Weiterlesen
ÖRAG muss Kosten für Darlehenswiderruf übernehmen In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte gegen die Rechtsschutzversicherung ÖRAG geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Müllheim wurde wenige Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung nun doch eine Deckungszusage erteilt, die zuvor hartnäckig verweigert wurde. Klage gegen Rechtsschutzversicherung Der betroffene Kunde der ÖRAG hatte seinen Darlehensvertrag widerrufen. Nachdem die Sparkasse den Widerruf zurückwies (…) Weiterlesen
Mehr als 21 Millionen Verbraucher verfügen nach einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft über eine Rechtsschutzversicherung. Infolge eines solchen Rechtsschutzversicherungsvertrages fühlt sich der Verbraucher daher regelmäßig auf der sicheren Seite, sollte es einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Denn die Rechtsschutzversicherung wird nach der Vorstellung des Verbrauchers die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere diejenigen seines Rechtsanwalts, aber auch Gerichtskosten und (…) Weiterlesen
Ungefähr ab dem Jahr 2000 haben Rechtsschutzversicherungen in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Klauseln aufgenommen, nach denen kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen besteht. Dies ist für zahlreiche Anleger, die durch fehlerhafte Kapitalanlagenberatungen einen Schaden erlitten haben, von erheblichem Nachteil, weil die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich in der Regel sehr hoch sind. In einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (…) Weiterlesen