16. November 2020 Bausparkasse Schwäbisch Hall verweigert Treueprämie

Die Treueprämie ist ein Zinsbonus auf die Guthabenzinsen. Doch auf diese „Treue“, sollte sich ein Bausparer bei der Schwäbisch Hall nicht immer verlassen.

Wahl der Treueoption

Viele Bausparer haben Bausparverträge bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall mit einer Treueoption abgeschlossen. Die Treueoption konnte in der Regel nach Eintritt der Zuteilungsreife gewählt werden. Als die Voraussetzungen für die Wahl der Treueoption erstmalig eintraten, erhielten in der Regel die Bausparer ein freundliches Schreiben ihrer Schwäbisch Hall Bausparkasse mit folgendem (oder ähnlichem) Inhalt:

Sie können ab jetzt die Treueoption wählen!

Ihr Bausparvertrag hat ein interessantes Stadium erreicht. Sie können sich ab jetzt für die Treueoption entscheiden (§ 3 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge)!

Wenn Sie nach einer Vertragslaufzeit von mindestens sieben Jahren Ihr Bauspardarlehen nicht benötigen und deshalb auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichten, können Sie eine Treueprämie von 1 % jährlich (unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Tarifprogrammen mit Renditevariante AR ca. 1,5 % jährlich) erhalten (siehe § 3 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge).

Zusätzlich erhalten Sie unter denselben Voraussetzungen eine Sondervergütung in Höhe der für die zugeteilte Bausparsumme bezahlten Abschlussgebühr.(…)

Bitte beachten Sie auch, dass zum Zeitpunkt der Zuteilung/Auszahlung das Bausparguthaben einschließlich Zinsen die Bausparsumme noch nicht erreicht haben darf. Passen Sie bei Bedarf ihre Sparzahlungen entsprechend an.(…)

Steht für Sie das Bauspardarlehen im Vordergrund, oder sind ihre Pläne noch unbestimmt? Dann empfiehlt es sich, jetzt noch keine Erklärung abzugeben.(…) Falls Sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt für die Treueoption entscheiden möchten, ist dies möglich. Alles Weitere regeln wir dann für Sie. Wenn wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, wird Ihr Vertrag wie bisher weitergeführt.

Treueoption kann jederzeit gewählt werden – nur keine Eile!

Viele Bausparer hörten seinerzeit auf den Ratschlag der Bausparkasse Schwäbisch Hall und gaben bei dieser erstmaligen Wahlmöglichkeit noch keine Erklärung ab, da ihre Pläne tatsächlich noch offen waren. Die Bausparkasse hatte ihnen ja zugesichert, dass der Vertrag ohne weiteres fortgeführt wird und man sich auch später immer noch für die Treueoption entscheiden könne.

Böses Erwachen –Treueoption ist weg!

Die Überraschung kommt für viele Bausparer dann ca. 10 Jahre nach der freundlichen Mitteilung der Bausparkasse Schwäbisch Hall . Denn 10 Jahre nach Eintritt der ersten Zuteilungsreife darf die Bausparkasse – nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – üblicherweise den Bausparvertrag selbst kündigen. Doch wenn der nichts ahnende Bausparer dann die Treueoption wählt, wird ihm dies von der Schwäbsich Hall verweigert. Weder wird ihm die Treueprämie angeboten, noch eine Verlängerung des Vertrags um die erforderlichen zwölf Monate (die Treuezeit).

Gelten „Treu und Glauben“ für die Schwäbisch Hall nicht mehr?

Die Bausparer sind durch dieses Verhalten sehr überrascht, denn sie haben sich auf die Information zur Wahlmöglichkeit der Treueoption verlassen und deshalb auch keine Eile gesehen, die Treueoption zu wählen. Sie haben sich auf das über viele Jahre gelebte partnerschaftliche Miteinander im Bausparkollektiv verlassen.

Kündigungsfrist 6 Monate – Treuefrist 12 Monate

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall verweigert die Einrichtung der Treueoption, wenn diese erst nach ihrer Kündigungserklärung gewählt wird. Die Bausparkasse beharrt auf der Beendigung des Vertrages innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Erklärung der Kündigung. Sie beruft sich darauf, dass der Bausparer ja die zwölfmonatige Treuezeit nicht mehr einhalten könne, weil der Vertrag durch die Kündigung vorher beendet sei. Deshalb sei die Wahl der Treueoption auch nicht mehr möglich. Im Endeffekt ist dies ein enormer Schaden für die Bausparer. Die vertraglich zugesagte Treueprämie über eine zusätzliche, rückwirkende Verzinsung in Höhe von 1 % bis 1,5 % pro Jahr (je nach Tarif) sollte zu einem ganz erheblichen Zinsbonus führen. Die Zinsprämie war für viele Bausparer über Jahre hinweg das eigentliche Ziel des Vertrages.

Kündigung erfolgte ohne Vorwarnung

Viele Kunden haben sich fest darauf verlassen, dass sie sich jederzeit noch für die Treueoption entscheiden können. Eine zeitliche Begrenzung für die Wahl der Option sieht der Vertrag auch nicht vor.

Auszahlung ohne Prämie

Doch die Bausparkasse will sich an ihre Treueversprechen nicht mehr halten. Sie kündigt die Verträge und zahlt ohne Treueprämie aus. Es wäre zumindest zu erwarten, dass die Bausparkasse – gemäß der üblichen Gepflogenheiten – mit ausreichender Vorlaufzeit die Vertragsbeendigung ankündigt bzw. nochmals auf die Notwendigkeit der Wahl der Treueoption hinweist. Dies schon deshalb, weil die „jederzeitige Wahlmöglichkeit“ für die Treuepoption durch eine Kündigung mit sechsmonatiger Frist sofort vernichtet wird.

Treu und Glauben gebieten Rücksichtnahme

Wir meinen, dass in dieser Konstellation die Bausparkasse aufgrund ihrer vertraglichen Pflichten nicht ohne rechtzeitige vorherige Information und ausreichende Vorlauf- bzw. Bedenkzeit die Treueprämie durch ihre Kündigung entziehen darf. Schließlich bestehen in einem Dauerschuldverhältnis gegenseitige Rücksichtnahmepflichten und dies bedeutet, dass sich die Bausparkasse an frühere Informationen und Empfehlungen auch halten muss. Eigentlich sollte es für die Schwäbsich Hall selbstverständlich sein, dass der Bausparer sich auf die Aussagen der Bausparkasse verlassen darf. Es widerspricht „Treu und Glauben“, wenn die Bausparkasse quasi „hinterrücks“ die Verträge mit einer Frist von sechs Monaten kündigt, um so nicht nur den Vertrag zu beenden, sondern auch dem Bausparer die Treueprämie zu entziehen. Gerade in auf eine lange Laufzeit angelegten Verträgen, wie Bausparverträgen, gilt das Gebot von Treu und Glauben ganz besonders.

Letztlich werden die Gerichte entscheiden müssen, ob der Anspruch der Bausparer auf ihre Treueprämie auf diese Art und Weise verweigert werden darf.