Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden und zurückholen bei Immobilienkrediten
Ein fachkundiger Blick in die Vertragsbedingungen bei ab 21. März 2016 abgeschlossenen Immobilienkrediten kann auch Ihnen helfen, die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung zu vermeiden. Aber auch wenn Sie bereits eine Entschädigung an Ihre Bank gezahlt haben, können Sie oft das Geld zurückholen – nebst Zinsen und bis zu drei Jahre rückwirkend.
Vorfälligkeitsjoker
Für Verträge, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die neue Chancen für Immobilienkreditnehmer mit sich bringt. Ab diesem Zeitpunkt steht Kreditinstituten nur dann eine Entschädigung zu, wenn sie bei Vertragsschluss auch korrekte Informationen über die Vertragslaufzeit, das Kündigungsrecht sowie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erteilt haben. Ist dies nicht oder nur unzureichend geschehen, ist die spätere Geltendmachung von Zinsausfallschäden (Vorfälligkeitsentschädigung) angreifbar.
Verträge vieler Banken sind betroffen
Besonders hoch liegt die Fehlerquote bei Verträgen von Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken) sowie der Commerzbank AG. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zeigten sich aber auch zahlreiche andere Kreditinstitute überfordert. So wurde in vielen Fällen ein falscher Berechnungszeitraum hinsichtlich der Vorfälligkeitszinsen angegeben oder es fehlt der Hinweis, dass bestimmte Parameter wie etwa vertraglich vereinbarte (Sonder-)Tilgungsoptionen zugunsten des Verbrauchers zu berücksichtigen sind.
Eine Überprüfung Ihres Darlehensvertrags lohnt sich in jedem Fall.
Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden und zurückholen
Wir beraten Sie gern auch im Vorfeld des Verkaufs der Immobilie, um die Weichen richtig zu stellen. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag auf vorzeitige Ausstiegsoptionen, unzulässige Klauseln und andere Fallstricke, über die Ihre Bank möglicherweise gefallen ist. Wir erläutern Ihnen, ob und wie Sie Kosten sparen können und setzen diese Rechte und Ansprüche für Sie auch durch. Haben Sie die Vorfälligkeitsentschädigung schon bezahlt? Dann beraten wir Sie, ob und wie diese zurück gefordert werden kann.
Beabsichtigen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Achtung Falle!
Beachten Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen und unterschreiben Sie nicht vorschnell Aufhebungsverträge mit der Bank! Wir beraten Sie gern im Vorfeld des Verkaufs der Immobilie, um die Weichen richtig zu stellen. Beachten Sie, dass der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung die spätere Durchsetzung Ihrer Rechte erschweren könnte. Auch bei mündlichen Absprachen mit der Bank raten wir zur Vorsicht und Zurückhaltung.
Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Aufgrund der Komplexität der Zinsausfallberechnung und der meist sehr hohen Entschädigungsbeträge, die bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienfinanzierungen auf dem Spiel stehen, sollte jeder Verbrauchervertrag sorgfältig auf Fehler überprüft werden. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag auf vorzeitige Ausstiegsoptionen, unzulässige Klauseln und andere Fallstricke, über die Ihre Bank möglicherweise gefallen ist. Wir erläutern Ihnen, ob und wie Sie Kosten sparen können und setzen diese Rechte und Ansprüche für Sie auch durch.
Unsere Kanzlei ist seit über zwanzig Jahren auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts spezialisiert. Wir haben Erfahrung aus der Prüfung mehrerer Tausend Darlehensverträge bei unterschiedlichen Banken, Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Eine erste unverbindliche Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche, insb. der Erfolgsaussichten eines Vorfälligkeitsjokers, geben wir gerne.
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