26. Mai 2023 Auxilia Rechtsschutz verklagt eigenen Versicherungsnehmer

Die Auxilia Rechtsschutzversicherung hat ihren eigenen Versicherungsnehmer auf fast 30.000 € verklagt und ist mit dem Versuch, die angefallenen Kosten der Rechtsverteidigung des Versicherungsnehmers sich von diesem nachträglich wiederzuholen, vor dem Landgericht Mannheim gescheitert.

Was war geschehen?

Der Versicherungsnehmer begehrte auf Grundlage eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit seiner Strafverteidigung von seiner Rechtsschutzversicherung. Dabei bestätigte die Auxilia ihm nicht nur die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Mandatierung seiner Strafverteidiger, sondern auch für solche Kosten, die für ein von ihm beauftragtes Entlastungsgutachten entstehen würden. Das Entlastungsgutachten wurde erstellt, die dafür entstandenen Kosten in Höhe von fast 30.000 € wurden zunächst von der Rechtschutzversicherung übernommen. Das Strafermittlungsverfahren wurde in der Folge gegenüber dem Versicherungsnehmer eingestellt. Es entstand in der Folge zwischen dem Versicherungsnehmer und der Auxilia ein Streit darüber, ob das Ermittlungsverfahren bereits vor Beauftragung des Entlastungsgutachtens vollständig oder nur teilweise durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden war. Der Versicherungsnehmer war aufgrund der ihm vorliegenden Informationen seiner Strafverteidiger der Meinung, dass dies nur teilweise der Fall gewesen sei.

Auxilia nimmt den eigenen Versicherungsnehmer in Regress

Die Auxilia kam in der Folge jedoch rasch auf die Idee, dass sie die Kosten des Entlastungsgutachtens vollumfänglich von ihrem Versicherungsnehmer zurückverlangen könne. Sie war nämlich der Auffassung, dass dieser sie nicht über die Einstellungsnachricht der Staatsanwaltschaft informiert hatte. Denn bei zutreffender und vollständiger Informationen hätte sie nach ihrer Auffassung die Kosten von insgesamt fast 30.000 € nicht übernehmen müssen. Die Rechtsschutzversicherung fackelte daher nicht lange. Sie zeigte ihren Versicherungsnehmer unverzüglich wegen vermeintlichen Betruges bei der Staatsanwaltschaft an und erhob Klage gegen ihn auf Zahlung von fast 30.000 € am Landgericht Mannheim.

Auxilia hätte Hinweise geben müssen

Der Versicherungsnehmer wandte sich in der Folge an Mayer & Mayer Rechtsanwälte, die diesen erfolgreich vor dem Landgericht gegen die Klage verteidigen konnten. Die Auxilia verlor die Klage vollumfänglich auf Grund erheblicher eigener Defizite in der Sachbearbeitung. Nicht nur, dass die Klage von vornherein über einen nicht unerheblichen Betrag in sich unschlüssig war, weil Teile der erhobenen Forderung mit der selbst vorgebrachten Argumentation der Auxilia schon gar nicht begründbar waren. Die Auxilia versäumte es selbst, die ihr nach dem Versicherungsrecht obliegenden Hinweispflichten gegenüber ihrem Versicherungsnehmer einzuhalten. Ein Hinweis auf die Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers und die bei Nichtbeachtung eintretenden Folgen wäre jedoch für die Begründung einer Haftungsforderung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer erforderlich gewesen. Da die Auxilia ihrem Versicherungsnehmer vorwarf, die ihm obliegenden Mitteilungsobliegenheiten missachtet zu haben, hätte eine berechtigte Rückforderung zunächst eines eigenen Hinweises über die Folgen einer Verletzung der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bedurft. Trotz intensiven Austausches über die Frage der Erforderlichkeit der begehrten Kosten im Vorfeld der Beauftragung des Entlastungsgutachtens, wies die Auxilia jedoch ihren Versicherungsnehmer zu keiner Zeit auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (hier z.B. Unterrichtungspflichten über den Stand des Ermittlungsverfahrens) oder auf die Folgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten hin.

Versicherungsnehmer gewinnt vor dem Landgericht Mannheim

Zu Recht kam daher letztlich das Landgericht Mannheim zu dem zutreffenden Ergebnis, dass es letztlich sogar dahinstehen konnte, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich bestehende Obliegenheitspflichten verletzt hatte – was ebenfalls umstritten war. Denn die Auxilia hatte bereits selbst nicht die für eine „rückwirkende“ Leistungsfreiheit erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, indem sie die für sie geltenden Hinweispflichten verletzt hatte. Die Auxilia verlor den Prozess und ging angesichts der offensichtlich fehlenden Erfolgsaussichten auch zu Recht nicht in Berufung. Die Auxilia hat damit nicht nur die Klage über die erhobene Forderung von fast 30.000 € verloren, sondern zugleich auch noch weitere 6.500 € der Versichertengemeinschaft für einen von vorneherein ohne Erfolgsaussichten gewesenen Prozess geopfert. Bei gehöriger Prüfung hätte sie diese Kosten aber vermeiden können, da absehbar war, dass sie durch eigene Fehler in der Sachbearbeitung die Voraussetzungen für den versuchten Regress schon nicht geschaffen hatte.

Nebenbei stellte auch die Staatsanwaltschaft das von der Auxilia gegen ihn angestrengte Strafermittlungsverfahren im weiteren Verlauf ein.

Rechtsauffassung der Rechtsschutzversicherung prüfen lassen!

Es zeigt sich einmal mehr, dass Ablehnung von Deckungszusagen bzw. Kostenübernahmen oder gar Forderungen der Rechtsschutzversicherung immer durch einen Anwalt überprüft und nicht einfach hingenommen werden sollten. Die Haltung der Versicherung ist häufig von formalen oder inhaltlichen Fehlern geprägt. Die Versicherungsnehmer sind jedoch oftmals der Auffassung, dass die Rechtsschutzversicherung als „Helfer“ sicherlich richtig argumentieren wird oder sich nichts ausrichten lasse.

Die Erfahrung unserer Kanzlei ist jedoch, dass häufig mit Scheinargumenten und nicht einschlägigen Begründungen gearbeitet wird oder gar aus formalen Gründen die Rechtsauffassungen der Versicherer regelmäßig irrelevant sind.

Lassen daher auch Sie Ihren Versicherungsfall durch einen hiermit vertrauten Anwalt prüfen. Gerne bieten wir Ihnen hierzu eine Erstberatung zu 190 € zzgl. Auslagen u. MwSt. an.