18. Juni 2018 Noch möglich: Widerruf von Darlehen – Altverträge vor 10.6.2010!

Eine Übersicht.

Der Widerruf von Darlehensverträgen mit Abschluss vor 10. Juni 2010 ist in vielen Fällen immer noch möglich. Auch nach der Gesetzesänderung zum 21. Juni 2016 bleiben noch eine große Zahl von Darlehensverträgen widerruflich. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick zu den heute noch bestehenden Widerrufsmöglichkeiten bei Altverträgen, welche vor dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden geben.

Wichtig! Nur für Immobilienfinanzierungen mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt der Ausschluss des Widerrufsrechts ab dem 22.6.2016!

Folgende Verträge können deshalb nach wie vor „ewig“ widerrufen werden:

  1. Immobiliendarlehen, die zwar vor dem 10.6.2010 mit einem Verbraucher abgeschlossen wurden, aber die Bank dem Verbraucher dazu gar keine Widerrufsbelehrung erteilt hat.
  2. Verbraucherdarlehen ab November 2002, auch Immobiliendarlehen, welche in einer Haustürsituation angebahnt oder abgeschlossen wurden und noch nicht vollständig erfüllt sind.
  3. Vereinbarungen in laufenden Darlehen über eine neue Zinsbindungsdauer, welche unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verhandelt und abgeschlossen wurden (Fernabsatz mittels Telefon, Post, Email, Fax). Ein typischer Fall ist z.B.: Telefonische Vereinbarung und nachfolgender Abschluss der Vereinbarung über eine neue Zinsbindung per Post.
  4. Immobiliendarlehen, welche zwischen dem 08.12.2004 und dem 10.06.2010 in einer Fernabsatzsituation zustande gekommen sind und noch nicht vollständig erfüllt sind.
  5. Immobilienfinanzierungen als Darlehen für private Zwecke (auch für Existenzgründer), welche nach dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden.
  6. alle sonstigen Verbraucherdarlehen (z.B. Auto-Finanzierungen, Verbraucherkredit u.a.).

Fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen

Voraussetzung ist natürlich immer, dass die erteilte Widerrufsbelehrung entweder mit Fehlern behaftet ist, oder entgegen der gesetzlichen Pflicht gar nicht erteilt wurde. Aber auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung an sich fehlerfrei ist, jedoch die gesetzlichen Pflichtinformationen nicht vollständig erteilt wurden, besteht in vielen Fällen noch ein Widerrufsrecht.

Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag!

Interessant dürfte eine Überprüfung der Widerruflichkeit eines Darlehens insbesondere dann sein, wenn hohe Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund Kündigung des Darlehens z. B. wegen Verkaufs des Objekts verlangt werden. Zur weiteren Erläuterung unseres Service zur Darlehensprüfung weisen wir auf unsere Seite Kreditcheck hin.

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