Lebens- und Rentenversicherungsverträge der Vienna Life können häufig rückabgewickelt werden.
Die in Liechtenstein ansässige Vienna Life Lebensversicherung AG vermittelte vor allem im Zeitraum von 2006 bis 2008 in Deutschland Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Dies zumeist als fondsgebundene Verträge.
Aus den Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer wurden erhebliche Teile für Abschlusskosten und Verwaltungskosten abgezogen. In vielen Fällen dürften erhebliche Verluste bei den zu Grunde liegenden Fonds eingefahren worden sein. Dies führt dazu, dass die Rückkaufswerte der Versicherungen oft deutlich unter den einbezahlten Beiträgen liegen.
Durch Widerruf den Rückkaufswert deutlich aufbessern!
Aus einer Vielzahl von geprüften Versicherungsverträgen der Vienna Life kommen wir zu der Erkenntnis, dass beim Vertragsabschluss die Kunden regelmäßig nur unvollständige Verbraucherinformationen erhielten. Auch wurden die Versicherungskunden zumeist von der Vienna Life nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt. Dies gilt gleichermaßen für Rentenversicherungsverträge und Lebensversicherungsverträge, die rechtlich gleich zu beurteilen sind.
Mayer & Mayer Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass ganz überwiegend bei den Verträgen der Vienna Life keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt worden sein dürfte. Dies führt dazu, dass der Versicherungsnehmer auch heute noch widerrufen kann und somit die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages verlangen kann.
Vorteile durch die Rückabwicklung
Infolge eines Widerrufs sind die insgesamt einbezahlten Prämien zzgl. der seitens der Versicherung damit gezogenen Nutzungen (Zinsen) von der Vienna Life herauszugeben. Der Versicherungsnehmer schuldet dem Versicherer im Gegenzug lediglich einen Wertersatz für den erhaltenen Versicherungsschutz (z. B. für die Absicherung des Lebensrisikos). Dieser Risikoschutz ist in der Regel nur von geringem Wert im Verhältnis zu den sonstigen Kosten des Vertrages.
Der Versicherer darf bei der Rückabwicklung nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte aber etwaige Verluste durch Kursrückgang der erworbenen Anlagefonds im Rahmen der Rückabwicklung nicht in Abzug bringen. Ein solcher Abzug dürfte nach der Rechtsprechung des BGH wohl nur für Verluste erfolgen, die nicht als wesentlich einzustufen sind.
Abschlusskosten und Verwaltungskosten zurück erhalten
Die Rückabwicklung aufgrund eines Widerrufs führt aber nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mindestens dazu, dass zusätzlich zum Rückkaufswert die dem Versicherungsvertrag in Abzug gebrachten Kosten zurückgezahlt werden müssen. Diese Abschlusskosten und Verwaltungskosten dürften häufig mehr als 10% der bezahlten Beiträge ausmachen. Darüber hinaus sind grds. auch die eingetretenen Fondsverluste vom Versicherer zu ersetzen.
Kündigung des Vertrages steht einer Rückabwicklung nicht entgegen
Ein Widerruf und eine Rückabwicklung sind auch bei bereits gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen möglich.
Ist der Versicherungsvertrag bereits gekündigt, sollten auch geprüft werden, ob die Versicherung bei der Abrechnung ggfs. unzulässige Abzüge vorgenommen hat. Auch solche können oft zurück gefordert werden.
Urteil des Landgerichts Rottweil
Das Landgericht Rottweil hat sich in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte erstrittenen Urteil vom 30.10.2015 dieser Auffassung angeschlossen. Die Vienna Life wurde zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages verurteilt. Das Urteil ist aufgrund einer Einigung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht rechtskräftig geworden.
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