3. Mai 2017 Vienna Life zur Zahlung verurteilt – Verluste zurück holen

Landgericht Gießen verurteilt Vienna Life zur vollständigen Erstattung der Fondsverluste bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung.

Lebensversicherung mit hohen Verlusten

Die von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretene Versicherungsnehmerin schloss im Jahr 2006 einen Lebensversicherungsvertrag bei der Vienna Life zur Altersvorsorge ab. Im Rahmen des Vertragsschlusses mit der in Liechtenstein ansässigen Versicherungsgesellschaft wurden nur unzureichende Verbraucherinformationen und eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erteilt.

Im Laufe der Zeit zahlte die Versicherungsnehmerin insgesamt 47.500 € in den Vertrag der Vienna Life zur Altersvorsorge ein. Anstatt sich zu vermehren, wurde das Kapital jedoch, wie so oft, immer weniger. Als der Wert auf etwa 20.000 EUR abgesackt war, erklärte die Versicherungsnehmerin den Widerspruch und forderte die Vienna Life zur Rückabwicklung des Versicherungsvertrages auf.

Abschluss- und Verwaltungskosten werden erstattet

Die Vienna Life zahlte nach Geltendmachung der Ansprüche durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte zusätzlich zu dem in Höhe von ca. 20.000 € bestehenden Rückkaufswert die dem Vertrag in Abzug gebrachten Abschluss- und Verwaltungskosten aus. In Bezug auf die erheblichen Fondsverluste von über 50% der investierten Sparanteile weigerte sich die Vienna Life jedoch unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitere Zahlungen zu erbringen.

Ausgleich der Fondsverluste

Nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte können sich Lebensversicherer nicht erfolgreich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen. Regelmäßig behaupten diese, dass bei Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach erfolgtem Widerspruch etwaige Fondsverluste der Versicherungsnehmer selbst tragen müsse. Richtigerweise kann dies aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur auf solche Verluste zutreffen, welche sich im Bagatellbereich bewegen. Der Bundesgerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass eine größere Pflicht zur Tragung von Verlusten nicht dem europäischem Recht entsprechen würde.

LG Gießen verurteilt Vienna Life

Die Vienna Life beharrte letztlich auf ihrer Auffassung, so dass die von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretene Versicherungsnehmerin schließlich Klage vor dem Landgericht Gießen erhob. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte und verurteilte die Vienna Life auch zum Ausgleich der entstandenen Verluste gegenüber der Versicherungsnehmerin. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da die Vienna Life hiergegen Berufung vor dem OLG Frankfurt am Main einlegte.

Deutliche Aufbesserung des Rückkaufswerts

Im Ergebnis führt damit der Widerruf bzw. der Widerspruch im Vergleich zu einer reinen Kündigung des Versicherungsvertrages dazu, dass die Versicherung einerseits die erheblichen, dem Versicherungsvertrag in Abzug gebrachten, Kosten zurückbezahlen muss. Der Versicherungsnehmer erhält somit die Abschlusskosten und die Verwaltungskosten zurück, die ansonsten verloren wären. Dies zusätzlich zum Rückkaufswert oder Auflösungswert des Vertrages.

Darüber hinaus sind bei fondsgebundenen Verträgen nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte auch die eingetretenen Anlageverluste des Fonds bzw. der gewählten Kapitalanlage vom Versicherer zu ersetzen, soweit diese die Bagatellgrenze überschreiten.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte prüfen Ihren Vertrag

Lassen auch Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag überprüfen. Wir analysieren, ob ein erfolgsversprechendes Vorgehen gegenüber Ihrer Versicherung möglich ist. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link.

CHECK Lebensversicherungen und Rentenversicherungen