22. Mai 2019 EasyCredit-Vertrag widerrufen – Easy. Einfach. Fair.

Landgericht Freiburg weist die Kündigungsforderung der TeamBank ab.

Das war die Rettung für einen Verbraucher, der bereits in jungen Jahren in die Schuldenfalle getappt war:

Die Kette von Kredit-Verträgen begann für unseren Mandanten im Jahr 2003, als die heutige TeamBank noch als „norisbank AG“ firmierte. Auf Empfehlung und Vermittlung der Volksbank Freiburg schloss der Beklagte einen ersten easyCredit – Verbraucherdarlehensvertrag über 2.978,62 €. Es folgten zahlreiche weitere easy – Darlehensverträge. Wenn der Verbraucher wieder Geld benötigte, wurde nicht der bestehende Vertrag erhöht, sondern es wurde der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer abgeschlossen.

Ein gutes Geschäft für die daran beteiligten Partnerunternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Jedes Mal waren neue Kreditgebühren und progressiv steigende Kosten für jeweils neue Restschuldversicherungen fällig. Das machte den Weg nicht frei, sondern vertiefte das finanzielle Problem nur. Die Verschuldung und damit auch die monatliche Belastung stiegen immer weiter an.

In dem letzten easy-Vertrag wurde eine Einmalprämie in Höhe von 4.683,14 € für eine Restschuldversicherung mit dem Darlehen finanziert. Diese sollte gerade für den Fall der Arbeitslosigkeit die Ratenzahlungen des Kreditnehmers übernehmen. Doch als der Kunde arbeitslos wurde, verweigerte die Versicherungsgesellschaft die Kostenübernahme. Daraufhin kündigte die TeamBank den Ratenkredit, den letzten in einer Kette von insgesamt fünf Verträgen.

Im August 2013 stellte die TeamBank eine Restforderung aus dem gekündigten Kredit fällig. Sie belief sich auf über 20.000 €. Hinzu kamen Mahngebühren, Inkassokosten und Verzugszinsen. Im Jahr 2017 leitete die TeamBank das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Kunden ein.  

Hiergegen verteidigte sich der von Mayer & Mayer Rechtsanwälten vertretene Verbraucher mit Hilfe des Widerrufs des Darlehensvertrages. Die beste Verteidigung für betroffene Verbraucher bleibt der Angriff!  

Urteil: Die Teambank bekommt keine Zinsen auf das Darlehen.

Die Teambank klagte gegen den Verbraucher den Saldo aus der Kündigung des Darlehens vor dem Landgericht Freiburg ein und berücksichtigte dabei nicht den bereits zuvor erklärten Widerruf.

Rechtsanwältin Marta Rusenova: „Die für Bankrecht zuständige Zivilkammer am Landgericht Freiburg sprach mit ihrem Urteil nunmehr erstmalig eine Widerrufsmöglichkeit wegen einer unrichtigen Angabe zur „Art des Darlehens“ zu: Die Markenbezeichnung „EasyCredit®“ in den Vertragsurkunden der Teambank erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Bezeichnung der Art des Darlehens. In zahlreichen Verbraucherkrediten, die im Jahr 2011 oder später abgeschlossen wurden, dürfte diese Angabe ebenfalls fehlen.“

Vorteile durch den Widerruf von easyCredit – Verträgen.

Ein zinsloses Darlehen für den Verbraucher vom Vertragsbeginn bis zur Rückzahlung.

Zinslos für den Verbraucher bleibt das Darlehen, denn in der Widerrufsbelehrung des Vertrages heißt es:

Widerrufsfolgen

Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten soll Zins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag i.H.v. 0,00  EUR zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.

Die „0,00 Euro“ – Zinsbetragsangabe in der Widerrufsinformation der Teambank führt dazu, dass der Verbraucher im Falle eines Widerrufs keine Zinsen schuldet, und zwar vom Vertragsbeginn bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Darlehensvaluta. Nämlich genau so ist der Wortlaut der Belehrung, die die Teambank dem Verbraucher erteilte.

Der Darlehensnehmer muss nicht den vollen Darlehensbetrag zurückzahlen.

Der Verbraucher muss das Darlehen in Höhe der Prämie für die Restschuldversicherung nicht zurückzahlen und auch keine Zinsen und Kosten darauf begleichen. Im konkreten Fall diente das Darlehen in Höhe von 4.683,14 € allein der Finanzierung des zugleich abgeschlossenen Restschuldversicherungsvertrages bei der R+V.

Kunde erhält Nutzungsersatz für seine erbrachten Leistungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Auch hat nach dem Urteil des LG Freiburg der Kunde einen Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Zins- und Tilgungsleistungen sowie Ersatz der hieraus durch die Bank gezogenen Nutzungen.

Im Ergebnis sieht die Bank nichts von dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 10,99 % p.a. Aber sie muss dennoch dem Kunden auf seine Leistungen „Nutzungszinsen“ bezahlen. Mit seinen Gegenansprüchen aus dem Widerruf konnte der Verbraucher aufrechnen und muss nach dem Urteil des LG Freiburg jetzt nur noch ca. die Hälfte der geforderten Summe an die Bank zurückzahlen. Die Teambank legte Berufung ein.

Gegenangriff durch Widerruf von Ratenkrediten 

Der Widerruf greift, wenn die erteilte Widerrufsbelehrung entweder mit Fehlern behaftet ist oder gar nicht erteilt wurde. Aber auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung an sich fehlerfrei ist, jedoch die gesetzlichen Pflichtinformationen nicht vollständig oder nur fehlerhaft vorliegen, besteht in vielen Fällen noch ein Widerrufsrecht.

Wir sind seit vielen Jahren auf den Widerruf von Darlehensverträgen spezialisiert. Wir haben Erfahrung aus der Prüfung mehrerer Tausend Kreditverträge bei unterschiedlichen Banken, Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Sie erreichen uns über das Kontaktformular.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch, rufen Sie uns an!

Die Stiftung Warentest hat unseren Fall unter der Rubrik „Kreditwucher“ aufgegriffen – den hierzu (und zu anderen Fällen) erschienenen Artikel finden Sie unter https://www.test.de/Ratenkredite-So-wehren-sich-Kunden-gegen-Kreditwucher-5302916-0/