Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt den Widerruf eines easyCredit Vertrags.
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigte einstimmig die verbraucherfreundliche Rückabwicklung des easyCredits in der Entscheidung des Landgerichts Freiburg und kündigte mit Beschluss vom 27.01.2020 an, das Rechtsmittel der Bank ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Wenige Tage später nahm die TeamBank ihre Berufung zurück. Das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 02.04.2019 wurde hierdurch rechtskräftig.
Darlehen muss nur ca. zur Hälfte an die TeamBank zurück gezahlt werden.
Im Jahr 2017 hatte die TeamBank das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Bankkunden eingeleitet und eine hohe Forderung gegen den Mandanten von Mayer & Mayer geltend gemacht. Unser Mandant konnte sich bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Freiburg mit seinem Widerruf erfolgreich gegen die Kündigungsforderung verteidigen. Jetzt muss er nur noch etwa die Hälfte der geforderten Summe an die TeamBank zurückzahlen. Die TeamBank legte gegen dieses Urteil Berufung ein.
Nun hat auch das Berufungsgericht die Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte bestätigt!
Vorteile durch den Kreditwiderruf.
Der Bankkunde muss nicht den vollen Darlehensbetrag zurückzahlen.
Der Kreditnehmer muss nach einem Widerruf das Darlehen in Höhe der Prämie für die finanzierte Restschuldversicherung („Schutzbrief“) nicht zurückzahlen. Und er muss auch keine Zinsen und Kosten darauf entrichten. Auch sprachen die Gerichte dem easyCredit Kunden einen Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Zins- und Tilgungsleistungen zu. Darüber hinaus erhielt er die darauf durch die Bank gezogenen Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
OLG Karlsruhe: TeamBank bekommt keine Zinsen auf das Darlehen!
Die „0,00 Euro“- Zinsbetragsangabe in der Widerrufsinformation der TeamBank führte nach einstimmiger Auffassung der Richter dazu, dass der Verbraucher rückwirkend ein zinsloses Darlehen für die gesamte Kreditlaufzeit erhielt. Im Ergebnis sah die TeamBank nichts von dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 10,99 % p.a. und musste dem Kunden sogar noch „Nutzungszinsen“ auf seine an sie geflossenen Leistungen erstatten.
Teure Ratenkredite – hohe Gesamtbelastung.
Auch in der Niedrigzinsphase stecken viele Verbraucher in Konsumentenkrediten fest. Oft blähen Abschlusskosten und Gebühren für „Restschuldversicherungen“ einschließlich ihrer verschleierten Finanzierungskosten die Gesamtbelastung für den ohnehin klammen Kunden ganz erheblich auf.
Gegenangriff durch Widerruf von Konsumentenkrediten.
Der Widerruf greift, wenn die erteilte Widerrufsinformation (Widerrufsbelehrung) entweder mit Fehlern behaftet ist oder gar nicht erteilt wurde. Aber auch dann, wenn die Belehrung an sich fehlerfrei ist, jedoch die gesetzlichen Pflichtinformationen nicht klar und verständlich vorliegen, besteht in vielen Fällen noch ein Widerrufsrecht.
Nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte ist eine Vielzahl von easyCredit-Verträgen mit Schutzbriefen der R+V angreifbar.
Seit vielen Jahren sind wir auf den Widerruf von Darlehensverträgen spezialisiert. Wir haben Erfahrung aus der Prüfung mehrerer Tausend Kreditverträge bei unterschiedlichen Banken, Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf.
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