3. Dezember 2018 Widerruf erfolgreich: Deutsche Bank erkennt Rückabwicklung an

Deutsche Bank akzetiert den Widerruf und übernimmt alle Folgekosten für den Verbraucher

Betroffen sind Darlehensverträge mit der DB Privat- und Firmenkundenbank AG aus dem Zeitraum ab dem 11.06.2010. Grundlegende Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite ⇒ Diese Verträge können auch heute noch widerrufen werden.

Der Fall

Der von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretene Mandant schloss im Juli 2010 eine Immobilienfinanzierung bei der damaligen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ab.

Wirksame Kündigung wegen Wohnungsverkaufs wird zunächst von der Bank ignoriert

Als der Kunde sich im Frühjahr 2018 für den Verkauf der beliehenen Immobilie entschied, kündigte er seine Baufinanzierung bei der Deutsche Bank fristgerecht zum 1. September 2018. Eine Kopie des Grundstückskaufvertrags wurde direkt vom Notariat an die Deutsche Bank übermittelt. Darauf reagierte die Deutsche Bank zunächst aber nicht: sie versandte dem Darlehensnehmer weder die angeforderte Kündigungsbestätigung noch erstellte sie die Schlussabrechnung zum gewünschten Kündigungstermin.

VORSICHT! wenn die Bank Ihnen schreibt:

Vereinbarungsgemäß erhalten Sie den Aufhebungsvertrag“

Als Reaktion auf das ausgeübte gesetzliche Kündigungsrecht setzte die Deutsche Bank einen „Aufhebungsvertrag“ auf und forderte den Darlehensnehmer nachdrücklich auf, diesen binnen zwei Wochen gegengezeichnet im Original an sie zurückzusenden.

Neben einer verschleierten Abgeltungsklausel und einem nicht näher erläuterten „Entgelt zur vorzeitigen Rückzahlung“ enthielt die Aufhebungsvereinbarung auch eine „Kostenpauschale für den mit der Berechnung verbundenen Verwaltungsaufwand“. Auffällig auch: die im Aufhebungsvertrag statuierte sofortige Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehensvaluta:  Laut notariellem Kaufvertrag sollte der Erwerber den Kaufpreis aber erst zum Kündigungstermin – also drei Monate später als im Aufhebungsvertrag vorgesehen –  an die Deutsche Bank überweisen.

Tappen Sie nicht in die Falle: Beachten Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen und unterschreiben Sie nicht vorschnell Aufhebungsverträge mit der Bank!

Auch unser Mandant blieb wachsam und ließ die ihm zugesandte Aufhebungsvereinbarung umgehend durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte überprüfen. Dabei stellten wir fest, dass der gekündigte Darlehensvertrag noch rechtzeitig vor dem Ablösetermin widerrufen werden konnte.

Ein Widerruf des Baudarlehens bringt Vorteile beim Verkauf

Nach Einschaltung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte hat die Deutsche Bank die volle Rückabwicklungsforderung des Darlehensnehmers – inklusive Nutzungsersatzansprüchen – anerkannt. Eine Vorfäligkeitsentschädigung fiel dabei nicht an. Die nach Widerruf zu Unrecht erfolgten Abbuchungen der Darlehensraten hat die Deutsche Bank freiwillig erstattet. Nach Abwicklung des Verkaufs hat die Bank schließlich auch die weiteren Folgekosten wie Tageszinsen und Rücklastschriftgebühren dem Darlehenskonto wieder gutgeschrieben.

Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor dem beabsichtigten Verkauf Ihrer Immobilie.

Wir beraten Sie gern im Vorfeld des Verkaufs. Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung könnte die spätere Durchsetzung Ihres Widerrufsbegehrens erschweren. Auch bei mündlichen Absprachen mit der Bank ist oft Vorsicht geboten.

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag auf Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten bzw. Ausstiegsoptionen vor vertraglicher Fälligkeit, unzulässige Klauseln und andere Fallstricke. Wir erläutern Ihnen, ob und wie Sie Kosten sparen können und setzen diese Rechte und Ansprüche für Sie auch durch.

Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Widerrufs in Ihrem Fall geben wir Ihnen gern.

Sie erreichen uns über das Kontaktformular. Oder rufen Sie uns an.