4. April 2017 Debeka Bausparkasse – Kündigung unzulässig

10-Jahres-Kündigungsfrist beginnt erst mit vollem Bonus

Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 21.2.2017 ist geklärt: Die Bausparkasse darf zehn Jahre nach der Zuteilungsreife mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Ausnahmen ergeben sich aber aus „Bonusvereinbarungen“. Bauspartarife z. B. der Debeka sahen vor, dass abhängig von der Bewertungszahl der Zinsbonus in Stufen ansteigt und erst nach und nach die höchste Stufe erreicht. Je nach Verlauf des Vertrages kann daher der Bausparvertrag schon einige Jahre zuteilungsreif sein, bevor die Bewertungszahl für den Zinsbonus in seiner letzten Stufe erreicht ist.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte sind überzeugt, dass die Bausparkasse erst kündigen darf, wenn neben der Zuteilungsreife auch der Bonusanspruch in seiner letzten Stufe schon seit mindestens zehn Jahren besteht.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelt sich ständig weiter. Sehen Sie daher bitte auch unsere aktuelleren Artikel an. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Der Fall: Debeka-Kündigung bei Bonus-Vertrag unwirksam

Eine Mandantin hatte im Jahr 2002 einen Bausparvertrag bei der Debeka abgeschlossen. Nach dem Tarif erhöht sich die Verzinsung des Guthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn von 3,0 auf 4,5 Prozent, wenn die Bewertungszahl von 3.000 (bzw. früher: 6.000 – vor der Umstellung des Bewertungssystems) erreicht ist. Im Oktober 2006 war der Vertrag zuteilungsreif. Zehn Jahre später, im November 2016, kündigte die Bausparkasse zum Mai 2017.

Voller Bonus erst 4 Jahre nach Zuteilungsreife erreicht

Wir sind der Auffassung, dass die für den maximalen Zinsbonus nötige Bewertungszahl von 3.000 Punkten erreicht sein muss, damit die 10 Jahresfrist für die Kündigung zu laufen beginnt. Da dies im Falle unserer Mandantin erst ca. Ende August 2010 der Fall war, steht der Bausparkasse deshalb frühestens im September 2020 ein Kündigungsrecht zu.

Vertrag läuft vier Jahre länger

Wir sind nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes (XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) sehr zuversichtlich, gegen die Kündigung erfolgreich vorzugehen. Können wir den Anspruch auf Vertragsfortsetzung erfolgreich durchsetzen, kann unsere Mandantin aus ihrem Vertrag noch für weitere ca. 4 Jahre Zinsen in Höhe von 4,5 Prozent erhalten. Das bringt ihr bei ihrem aktuellen Guthaben insgesamt mehr als 2.000 Euro Zinsen ein.

Prüfung der Kündigung kann sich lohnen

Für Bausparer mit Bonuszins-Verträgen kann es sich daher lohnen, die Kündigung ihrer Bausparkasse auf Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Bausparer sollten nicht vorschnell die Kündigung hinnehmen, nur weil Ihr Vertrag schon seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist.

Interview mit RA Andreas Mayer zu diesem Thema auf test.de.

Fazit: Genau prüfen, ob die Kündigung berechtigt ist!

Hinweis: Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH im Jahre 2018 haben wir in einem Artikel aus dem Januar 2019 berücksichtigt.